Bestattungen Hettler
Sterbefall-Lexikon - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Sterbefall-Lexikon - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Sterbefall-Lexikon
A
Abmeldungen
Mit einem Sterbefall gehen viele behördlichen Prozesse einher. So unter anderem auch die Abmeldungen.

Sozialversicherung bzw. Krankenkasse und deren Hilfsmittel, Renten, Müllgebühren, Lebensversicherung und/oder Sterbeversicherungen - hier gibt es Handlungsbedarf. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Wege im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten jedoch gerne ab.
Alternativbestattung
Neben der herkömmlichen Erdbestattung und Feuerbestattung brachte der Wandel der Zeit auch eine stetig wachsende Anzahl an anderen Gestaltungsmöglichkeiten für den letzten Weg hervor.

Zu den bekannteren gehört hier vornehmlich die Seebestattung. Aber auch die Baumbestattung bzw. Naturbestattung und das Schweizer Recht werden immer häufiger gewählt.

Außerdem gibt es z.B. noch:
- Diamantbestattung
- Korallenbestattung
- Weltraumbestattung
Amtsblatt
In manchen Amtsblättern der jeweiligen Region ist es auch möglich Traueranzeigen und Danksagungen schalten zu lassen.

So zum Beispiel im Amtsblatt der Region Greußen.

Die lokalen Printerscheinungen des "Heimatecho" und auch der "Kyffhäuserlandkurier" ermöglichen dies zur Zeit nicht.
Amtsgericht
Das zuständige Amtsgericht ist ihr Anlaufpunkt, wenn es um das Erbe geht.

Hier ist der Erbfall durch Anzeige und Vorlage einer originalen Sterbeurkunde zu eröffnen.

Bei Bedarf und Notwendigkeit raten wir stets zum Aufsuchen eines Anwalts.
Anmeldungen
Mit einem Sterbefall gehen viele behördliche Prozesse einher. So unter anderem die Anmeldungen. Witwenrente, Übergangsrente oder auch Leistungen aus Lebens- oder Sterbeversicherungen. Diese Wege nehmen wir Ihnen jedoch gerne ab.
Angehörige
Diese Bezeichnung versteht sich als Sammelbegriff für alle Personen, die einem Verstorbenen nahestanden. Vordergründig die Familie und engsten Freunden.
Annonce/Anzeige Zeitung
Möchte man das Umfeld seines lieben Entschlafenen über den Trauerfall informieren, so ist es in unserer Region unter anderem gang und gäbe, eine Anzeige/Annonce in der Thüringer Allgemeine und/oder dem lokalen Amtsblatt zu schalten. Dies ist dann die Traueranzeige.

Nach den Trauerfeierlichkeiten entscheiden sich außerdem viele Angehörige für eine Danksagung.
Eine Pflicht zum Schalten solcher Annoncen bzw. Anzeigen gibt es also nicht.
Seltener erscheinen mittlerweile Jahresgedenken oder Nachrufe.
Anonyme Bestattung
Diese Bestattungsart ist schon lange ein fest verankerter Bestandteil unserer Gesellschaft, welche in jedem Fall eine vorherige Einäscherung voraussetzt.

Viele Menschen gehen mittlerweile den Weg in eine anonyme Bestattung. Der Entschluss dazu kann vielerlei Beweggründe haben. Sei es beispielsweise die familiäre Struktur, die fehlende Möglichkeit einer Grabpflege oder der Wunsch eines schlichten Begräbnisses. Auch der Kostenfaktor kann hier das entscheidende Argument sein.

Anonym bedeutet dabei meist die Wahl des "Grünen Rasen" - also in ein Gemeinschaftsgrab.

Auf den Sondershäuser und Greußener Friedhöfen ist eine Teilnahme an der Beisetzung jedoch aktuell nicht gestattet.

Die VG Kyffhäuserland sieht dies anders. Hier darf man zwar nicht direkt an die Ruhestätte herantreten, dafür aber mit ein wenig Abstand zu dieser auch an der Beisetzung teilnehmen.

Nicht jeder Friedhof verfügt jedoch über die entsprechenden Grabfelder für eine anonyme Bestattung. Dies wird, ebenso wie die Teilnahme an der Beisetzung, von jedem Friedhofsträger nach dem jeweiligen Ermessen bestimmt. Je nach dem, wie der Begriff "anonym" dort ausgelegt wird. Insbesondere bei kirchlichen Trägern findet man seltener solche Möglichkeiten, da diese Bestattungsart streng genommen nicht mit den christlichen Lehren vereinbar ist.

Es gibt jedoch auch ähnlich gelagerte Alternativen, welche manches Problem bei der Überlegung zur Grabstätte vielleicht sogar auch lösen können. Hier seien vordergründig die Urnengemeinschaftsanlagen mit Namensnennung genannt.

Aber auch die Baumbestattung, Naturbestattung oder die Wahl eines Partnergrabes bzw. Rasengräber schaffen eventuell Abhilfe bei Ihrer individuellen Entscheidungsfindung.
Arbeitgeberbescheinigung
Ein gut sortiertes Bestattungshaus hat für die doch eher seltenere Anfrage ein Dokument griffbereit, welches den Angehörigen zur Vorlage bei deren Arbeitgeber ausgehändigt werden kann. Dieses Schriftstück soll den Termin der Trauerfeierlichkeiten bestätigen.
Asche
Als Asche bezeichnet man die sterblichen Überreste des Leichnams nach der Einäscherung.
Aschekapsel
Im Krematorium wird die Asche nach der Einäscherung in eine Aschekapsel gefüllt. Diese wird mit einem Aluminiumdeckel sicher verschlossen. Auf diesen wird zuvor Name, Lebensdaten, Einäscherungsnummer sowie -datum angebracht, um eine Identifizierung jederzeit zu ermöglichen.

Herkömmlicherweise wird zur Trauerfeier allerdings zusätzlich eine Überurne bzw. Schmuckurne verwendet, in welche die Aschekapsel eingesetzt wird.
Aufbahrung
Mancher möchte sich nochmals ganz persönlich von seinem Lieben verabschieden, anderer wünscht religiöse Akte wie z.B. die letzte Waschung. Wir ermöglichen es Ihnen ebenfalls vom Leichnam ganz individuell Abschied zu nehmen.

Wenngleich wir grundsätzlich empfehlen, den Anblick zu Lebzeiten als den zu bewahren, der in Erinnerung verbleibt.
Auflösen der Grabstelle
Ist die Ruhefrist aller im Grab Beigesetzten abgelaufen, so kann eine Grabstätte auch wieder aufgelöst werden.

Es empfiehlt sich jedoch, sofern keine anderen Gesichtspunkte dagegensprechen, auch zu warten, bis die Nutzungsfrist der Grabstelle abgelaufen ist.
Aufnahmegespräch
Im Aufnahmegespräch erfolgt die Klärung aller Modalitäten.

Dieses kann wahlweise in unserem Unternehmen (zu Hauptpunkt Kontakt) erfolgen oder in Ihren eigenen vier Wänden bei einem Hausbesuch.

Sie müssen hier einiges entscheiden.

- Welche Bestattungsart?
- Welche Grabstätte?
- Soll der Bestatter mit der Ausgestaltung einer Trauerfeier beauftragt werden?
- und vieles weiteres

Wir nehmen uns hier jedoch die nötige Zeit und beraten Sie, um Ihnen eine hilfreiche Stütze sein zu können.
Ausgestaltung von Trauerfeiern
So individuell wie wir Menschen sind, so individuell kann auch die Ausgestaltung der Trauerfeier sein.

Um seinem lieben Entschlafenen die letzte und entsprechend würdige Ehre zu erweisen, gilt es einige Überlegungen anzustellen.

Möchte man eine kirchliche Trauerfeier mit Pastor/Pfarrer/Priester (-in) oder eine weltliche Trauerfeier mit einem Trauerredner?
Wo soll diese stattfinden?
Möchte ich die Trauerfeier öffentlich oder im engsten Kreise veranstalten?
Wie soll alles dekoriert werden?
Möchte ich eine musikalische Ausgestaltung? Eventuell sogar von einem Live-Interpreten?
Wie soll der Blumenschmuck gestaltet werden?

Wir wissen Ihnen den Weg zu ihren persönlichen Antworten auf diese Fragen zu erleichtern. Sagen Sie uns, was Sie möchten und wir versuchen es umzusetzen.
Ausheben der Grabstelle
Viele Bestattungsarten - darunter vor allem die Feuerbestattung und die Erdbestattung - zielen darauf ab, den Leichnam oder die Urne des lieben Entschlafenen beizusetzen. Dies setzt in jedem Fall das Vorhandensein einer Grabstelle voraus.

Auf dieser kann dann die eigentliche Stelle ausgehoben werden, an der die Beisetzung erfolgt.

In den meisten Fällen übernimmt unser Team diese Tätigkeit. In bestimmten Fällen jedoch auch die Kommune. So z.B.:

Erdbestattung:
- Sondershäuser Friedhöfe

Feuerbestattung - Urnengemeinschaftsanlage:
- Friedhöfe im Kyffhäuserland

Feuerbestattung - Urnengemeinschaftsanlage:
-Hauptfriedhof Sondershausen

Achten Sie also stets darauf, dass Ihnen die Kosten dafür nicht vom Bestatter und der Kommune in Rechnung gestellt werden.
B
Baumbestattung
Die Baumbestattung ist eine Form der Naturbestattung. Dabei erfolgt die Beisetzung der Urne am Fuße eines Baumes. Sie setzt also eine Feuerbestattung bzw. Einäscherung voraus.

Möglich ist dies in unserer Region auf dem Friedhof Sondershausen/Stockhausen. Dort befindet sich am unteren Teil des Friedhofes ein vor einigen Jahren eigens dafür gesetztes Baumfeld.

Außerdem steht Ihnen der Weg in einen Friedwald zur Verfügung. Mit den Standorten Wettelrode (bei Sangerhausen), Bad Sachsa und auch Bad Berka befinden sich gleich drei Möglichkeiten im Radius von gut einer Stunde Autofahrt.
Beantragung der Leistungen aus Lebens- und Sterbeversicherungen
Um Ihnen den Raum für Ihre Trauer einzuräumen, nehmen wir Ihnen im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten auch die Beantragung der Leistungen aus der Lebensversicherung- und Sterbeversicherung ab.

Dazu benötigen wir jedoch in jedem Fall die originale Police der abzumeldenden Versicherung. Für den Fall, dass diese für Sie nicht mehr aufzufinden ist, gibt es auch eine Lösungsmöglichkeit.
Begräbnis
Siehe Beisetzung
Beileidsbekundungen
Im 21. Jahrhundert gibt es eine schier unüberblickbare Auswahl, sein Beileid zu bekunden. Angefangen von der sehr unpersönlichen Nachricht via Sozialen Medien, über Gestecke zur Trauerfeier, bis hin zu seitenfüllenden und herzergreifenden Briefen.

Aus unzähligen Gesprächen mit den Angehörigen wissen wir, dass vor allem das Persönliche stets überzeugt und weniger der Wert seiner gewählten Form.

Auch aus der Reflexion der Angehörigen wissen wir, dass viele Trauerfamilien Beileidsbekundungen vor oder nach der Trauerfeier als sehr belastend empfinden. Deswegen raten wir, soweit dies möglich ist, zu einer anderen Variante zu greifen.
Beisetzung
Als Beisetzung bezeichnet man den Akt, bei welchem die Urne bzw. die Asche oder der Leichnam seiner letzten Ruhestätte/ Grab beigeführt wird.
Bereitschaftsdienst
24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.

Verlässt Sie Ihr lieber Angehöriger, so stehen wir rund um die Uhr für die Überführung des Leichnams zur Verfügung.

Ähnliches gilt für persönliche Gespräche bei uns oder bei Ihnen in Form eines Hausbesuchs. Jedoch bitten wir stets um die telefonische Vorvereinbarung. Insbesondere bei Terminwünschen außerhalb unserer Bürozeiten.
Berliner Testament
Das sogenannten Berliner Testament ist eine Form der gewillkürten Erbfolge, bei welcher sich die Ehepaare gegenseitig als Alleinerben einsetzen.

Allerdings stehen die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche auch bei dieser Form eines Testaments auf Antrag über dem letzten Willen.
Bestatter
Der Beruf des Bestatters befasst sich mit der Abwicklung von Sterbefällen und die Trauerbegleitung der Angehörigen.

Wir legen den Fokus bei der Ausübung der oben genannten Schwerpunkte auf die Rundum-Betreuung.

Wir versuchen Ihnen so viele Wege wie möglich aus der Hand zu nehmen, um Ihnen den Raum zu Trauer zu erschaffen.

Haben Sie Wünsche? So teilen Sie uns diese einfach mit.
Bestattung
Als Bestattung bezeichnet man bei einer Erdbestattung den tatsächlichen Moment der Beisetzung des Leichnams im dafür vorgesehenen Grab.

Bei der Feuerbestattung hingegen ist die Bestattung der Zeitpunkt, in dem die Einäscherung des Leichnams vollzogen worden ist.

Deutschlandweit muss dies binnen der jeweiligen Bestattungsfristen der einzelnen Bundesländer geschehen.
Bestattungsarten
Im Grundsatz kennen wir in Deutschland zwei Formen der Bestattung. Die Erdbestattung und die Feuerbestattung.

Während bei ersterem der Leichnam des Verstorbenen zeitnah nach Einsetzen des Todes beigesetzt wird, so öffnet die Feuerbestattung viele Gestaltungsmöglichkeiten. Hierbei seien wohl vordergründig die bekannten Urnenbestattungen, Seebestattungen oder auch Naturbestattungen genannt.

Genaueres entnehmen Sie der nachfolgenden Übersicht.
Bestattungsfrist
Die Bestattungsfrist ist eine gesetzliche Frist, welche vorgibt, bis wann die Bestattung des Leichnams vollzogen worden sein muss.

In Thüringen muss die Bestattung binnen zehn Tagen vollzogen worden sein.

Bei der Feuerbestattung hat man zusätzlich eine Beisetzungsfrist von 6 Monaten.
Bestattungsgesetz Thüringen
Ist eine Sammlung von Normen, welche das Bestattungswesen in Thüringen regelt. Es selbst hat sich die "Wahrung der Ehrfurcht vor den Toten, die Achtung der Totenwürde sowie den Schutz der Totenruhe und der Totenehrung" zur Aufgabe gemacht.

Das gesamte Bestattungsgesetz finden Sie unter dem folgenden Link:
https://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=BestattG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true
Bestattungsinstitut
Ist ein wirtschaftliches Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor.

Dort wird der Beruf des Bestatters ausgeübt.

Unser Unternehmen finden Sie hier: Kontakt.
Bestattungsvorsorge
Siehe hier: (Kategorie Bestattungsvorsorge)
Beurkundung
Jeder Sterbefall muss beim zuständigen Standesamt angezeigt und beurkundet werden. Als Resultat der Beurkundung des Sterbefalles erhält man die Sterbeurkunde. Diese dient als amtlicher Nachweis über das Versterben.

Die Beurkundung kann jedoch erst nach Übergabe einiger Dokumente des lieben Entschlafenen an uns erfolgen.

In jedem Fall wird dabei benötigt:
- eine amtliche Meldebescheinigung (z.B. den Personalausweis)

Bei Ledigen
- die Geburtsurkunde

Bei Verheirateten
- Die Eheurkunde (zumeist im Stammbuch zu finden)

Bei Verwitweten
- Die Eheurkunde (zumeist im Stammbuch zu finden)
- Die Sterbeurkunden des zuerst verstorbenen Ehegattens

Bei Geschiedenen
- Die Eheurkunde (zumeist im Stammbuch zu finden)
- Das Scheidungsurteil

Alle Urkunden bzw. das Stammbuch erhalten Sie von uns nach der Beurkundung wieder ausgehändigt.
Bio-Urne
Während herkömmliche Urnen zumeist aus Legierungen bestehen, hat das Aufkommen neuer Bestattungsarten den Einsatz anderer Urnen nötig gemacht. Eine Bio-Urne löst sich nach einer bestimmten Zeit von selbst auf.

Aus diesem Grund sind diese Urnen bei Beisetzungen auf den Urnengemeinschaftsanlagen auch vorgeschrieben.

Ziel beim Einsatz dieser Urnen ist es, dass Gemeinschaftsgrabfelder nach einer gewissen Zeit wieder völlig neu vergeben werden können.

Ebenfalls unter die Kategorie Bio-Urne fällt die Seeurne.
Blumenhaus / -laden
Siehe Florist
Blumenschmuck
Siehe bei Trauerfloristik
Buch der Familie
Siehe bei Familienstammbuch
C
Chip-Karte der Krankenkasse
Im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten, welche durch uns nach Einsetzen des Sterbefalles übernommen werden, müssen einige Abmeldungen und Ummeldungen erfolgen. So u.a. auch die Sozialversicherungsabmeldung, bei welchem die Krankenkasse des Verstorbenen durch Übersendung einer Sterbeurkunde über den eingetretenen Tod des lieben Angehörigen informiert wird.

Zusätzlich zur Vorlage der Sterbeurkunde verlangen einige Krankenkassen auch die Übersendung der Chip-Karte. Aus diesem Grund benötigt der Bestatter diese auch für seine Arbeit.
D
Danksagung
In unserer Region entscheiden sich die meisten Angehörigen nach Trauerfeier und Beisetzung dafür, in der Tageszeitung eine Danksagung zu schalten.

Diese Annonce bietet den nötigen Raum, sich öffentlich bei allen zu bedanken, die den lieben Angehörigen auf seinen letzten Wegen begleitet haben.

So zum Beispiel bei:

- Verwandten, Freunden, Nachbarn, Bekannte, Arbeitskollegen
- Hausarzt
- zuletzt behandelnde Arzt
- Pflegeheim
- Pflegedienst
- Betreuer
- Bestatter
- Florist
- Trauerredner
- Pfarrer
- Lokalität des Leichenschmauses
- weitere besondere Persönlichkeiten auf dem letzten Weg

Ein Dank sollte jedoch auch nur dann ausgerichtet werden, wenn Sie mit der Tätigkeit derjenigen wirklich zufrieden waren.
Eine tatsächliche Verpflichtung zur Schaltung einer Danksagung gibt es nicht. Sie ist ein "Kann" und kein "Muss".
Gerne beraten wir Sie zur inhaltlichen und optischen Gestaltung einer solchen oder auch anderweitigen Zeitungsanzeige und veranlassen eine Veröffentlichung zum gewünschten Tag im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten.

Auch Individualanfertigungen von Annoncen, fernab der Vorgaben des Trauerkatalogs der Thüringer Allgemeinen, bieten wir Ihnen an.
Deckengarnitur
Zur pietätvollen Abwicklung des Sterbefalles verstehen wir es als selbstverständlich, dass niemand nackt überführt, eingeäschert oder beigesetzt wird.

So betten wir den lieben Entschlafenen stets in einer Kissen- und Deckengarnitur zum letzten Schlaf.

Dieses Vorgehen wurde nötig, als es aus Umweltschutzgründen behördlich untersagt wurde, die Einäscherung in der eigenen Kleidung zu vollziehen.

Auch bei Erdbestattungen kommen solche Garnituren stets zum Einsatz. Die Wahl, ob sich diese dabei eher schlicht oder individuell gestalten soll, treffen Sie.
Dekoration
Das Schmücken oder Dekorieren der Trauerhalle gilt im Rahmen der Ausgestaltung von Trauerfeiern neben dem Umfang seiner Angehörigenbegleitung als das Aushängeschild eines jeden Bestatters.

Schlicht, klassisch, bunt oder absolut persönlich-individuell. Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit und wir bereiten den letzten gemeinsamen Weg genau nach Ihren Vorstellungen vor.
Diamantbestattung
Die Diamantbestattung gehört zu den Alternativbestattungen und setzt stets eine Einäscherung bzw. Feuerbestattung voraus.

Dabei wird in einem langwierigen Prozess aus dem Kohlenstoff der Asche des Verstorbenen unter hohen Druck und Temperaturen ein Diamant gepresst.

Aufgrund der komplizierten Herstellung handelt es sich bei dieser Bestattungsart um eine sehr kostspielige Variante.
Druckaufträge
Im Rahmen unserer Begleitung der Angehörigen nehmen wir auch Aufträge für Druck- oder Printerzeugnisse vielfältigster Weise entgegen.

Gemeinhin verstehen wir unter Druckaufträgen die Anfertigung von Trauerdrucksachen, wie z.B. Traueranzeigen, Danksagungen oder Jahresgedenken in Form von kleinen Kärtchen.

Aber auch das Schalten von derartigen Annoncen in der Tageszeitung oder den Amtsblättern wird gern als Druckauftrag bezeichnet.

Haben Sie einen solchen Wunsch? Dann kümmern wir uns gerne darum und nehmen Ihnen die Organisation dessen aus den Händen.
E
Eheurkunde
Siehe bei Heiratsurkunde
Einäscherung
Die Einäscherung - oder auch Kremation genannt - ist der Prozess, bei welchem der Leichnam des lieben Entschlafenen im Krematorium verbrannt wird. Die Asche wird aufgefangen und vom Krematorium im Anschluss in eine Aschekapsel gefüllt und dem Bestatter ausgehändigt.

Die Einäscherung kann erst nach Vorlage der nötigen Dokumente und der in Thüringen gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Leichenschau erfolgen.

Um das Beibringen der Dokumente kümmert sich der Bestatter.

Die Einäscherung wird in einem Sarg durchgeführt. Achten Sie hier also darauf, dass Ihnen der Bestatter keinen unnötig teuren Sarg aufzwängt, denn dieser wäre grundsätzlich zur Einäscherung nicht nötig.

Wir verstehen es als selbstverständlich, dass niemand nackt eingeäschert wird. Aus diesem Grund und auch der Tatsache geschuldet, dass zur Einäscherung keine eigene Kleidung getragen werden darf, betten wir den lieben Verstorbenen in eine Deckengarnitur und bekleiden Ihn mit einem Sterbehemd.
Einebnung der Grabstätte
Engster Kreis
Immer häufiger finden Trauerfeiern im engsten Kreis statt.

Dabei wird die Trauergesellschaft durch die Angehörigen auf gewisse Trauergäste begrenzt. Beispielsweise auf Familie und gegebenenfalls zusätzlich die engsten Bekannten.

An welcher Stelle dabei die Grenzen gezogen werden, liegt voll und ganz im individuellen Ermessen der Angehörigen.
Erbausschlagung
Nicht immer ist es im Sinne der Angehörigen, die durch den Tod entstandene Erbschaft, auch anzunehmen. Häufig entstehen derartige Überlegungen, wenn man ausschließlich Schulden erben würde. Für solche Fälle hat der Gesetzgeber die sogenannte Erbausschlagung ermöglicht. Die Schulden gehen sodann auf die Bundesrepublik über, wodurch die Erben von dieser Last befreit werden.

Eine Ausschlagung der Erbschaft ist stets binnen sechs Wochen nach Kenntnisnahme vom Tod möglich. Der Zeitpunkt der Kenntnisnahme muss im Zweifel schlüssig nachweisbar sein.
Erbe/Erbfall
Dem Grundgedanken unseres Rechtsstaates folgend, ist es in Deutschland eines der obersten Ziele unserer Gesetze für einen sogenannten Rechtsfrieden zu sorgen. Soll heißen, dass alle rechtlichen Umstände vollends geklärt sein sollen. Das gilt auch für das Eigentum des Verstorbenen.

Da der Mensch nun nicht mehr lebt, muss durch Gesetze geregelt werden, wem die noch verbleibenden Besitztümer zustehen.

Zur Klärung dieser Fragen wird bei vorhanden Vermögen (z.B. Grundbesitz oder Geldvermögen) der Erbfall eröffnet.

Zur gerechten und rechtmäßigen Vermögensverteilung wird grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge herangezogen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn kein Testament oder eine andere Form der gewillkürten Erbfolge vorliegt.

Allerdings dürfen dabei nie die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche aus dem Blick verloren werden, welche man durch Antrag geltend machen kann.

Herr dieses Verfahrens ist stets das zuständige Amtsgericht. Dort ist der Erbfall nach Vorlage einer Sterbeurkunde (im Original) anzuzeigen. Ergebnis des Verfahrens ist - wie weiter oben bereits angeführt - die rechtmäßige Verteilung der gesamten Erbschaft. Diese Verteilung wird durch den Erbschein dokumentiert und festgelegt.

Eine rechtliche Beratung zum Vorgehen oder der Abwicklung des Erbfalles ist einem Bestatter nicht möglich. Zum einen stuft der Gesetzgeber die Erbrechtsangelegenheiten als sogenannte "Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte" ein, bei welchen eine Stellvertretung (z.B. durch den Bestatter) nicht zulässig ist. Zum anderen sind Bestatter keine anerkannten Rechtsberater, weshalb eine vollumfängliche Unterstützung von Rechtswegen her untersagt ist.
Erbschaft
Umfang des gesamten Vermögens des Verstorbenen. Es umfasst alle Besitztümer und auch Schulden desjenigen.

Rechtlich gesehen, gibt es keine Verpflichtung zur Annahme der Erbschaft. Insbesondere wenn lediglich Schulden geerbt werden würden, wählen die Angehörigen regelmäßig die Möglichkeit der Erbausschlagung, welche durch einen Antrag geltend gemacht werden muss.
Erbschein
Der Erbschein wird nach Anzeige des Erbfalles durch das zuständige Amtsgericht gelegt. Er ist das amtliche Dokument, welches den Erben bescheinigt, welche positiven und negativen Vermögensgüter Ihnen durch den Erbfall nun zustehen.
Erdbestattung
Bei einer Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg in einem dafür vorgesehenen Erdgrab beigesetzt.

Unser Team bzw. das der Stadtverwaltung heben vor der Trauerfeier die dafür vorgesehene Ruhestätte aus. Diese wird durch die Angehörigen zusammen mit der Friedhofsverwaltung ausgesucht.

Bei dieser Form der Bestattung ist es möglich, dem Verstorbenen seine eigene Kleidung anzuziehen und Beigaben (z.B. Brille, Fotos, etc.) beizulegen.
Erdgrab - Erdreihengrab
Bei diesem handelt es sich um eine Grabstätte auf einem Friedhof, welche extra und eigens für exakt eine Erdbestattung vorgesehen ist.

Während das Erdwahlgrab mehr Gestaltungsspielräume lässt, ist das Erdreihengrab sehr strikt reglementiert. Man erwirbt hier ein Grabstättennutzungsrecht, welches sich so gestaltet, dass auf dieser Grabstätte nur eine einzige Beisetzung im Rahmen einer Erdbestattung möglich ist. Jedwede weitere Beisetzung in Folge dieser ersten ist dann untersagt.

Nach Ablauf der in der Friedhofsgebührensatzung festgeschrieben Ruhefrist ist die Grabstätte sofort aufzulösen.
Erdgrab - Erdwahlgrab
Bei diesem handelt es sich um eine Grabstätte auf einem Friedhof, welche extra und eigens für Erdbestattungen vorgesehen ist.

Man unterscheidet zwischen der Anzahl der Liegeplätze auf dieser Ruhestätte. Vom Einzel- bis zum Familiengrab bieten die jeweiligen Friedhofssatzungen verschiedenste Möglichkeiten an.

Nach Ablauf der Ruhefristen können auf diesen nach Abstimmung mit der zuständigen Friedhofsverwaltung unter Umständen auch Urnen auf diesen Erdgräbern beigesetzt werden.
Erledigung aller Formalitäten/Modalitäten
Für uns ist die Wortgruppe "Erledigung aller Formalitäten" nicht bloß eine schlichte Werbefloskel, sondern vielmehr eine Firmenmaxime.

Wir möchten Ihnen jeden Weg aus der Hand nehmen, der uns möglich ist. Was das im Einzelnen bedeutet, können Sie hier (Kategorie Leistungen unseres Hauses) nachlesen.

Insbesondere in diesen Tätigkeiten gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Bestattungsinstituten. Deshalb lohnt es sich häufig, genau zu hinterfragen, was Ihnen vom Bestatter alles abgenommen wird und was nicht. Im Zweifelsfall kann so noch rechtzeitig ein Bestatter beauftragt werden, der für Sie noch mehr Entlastung schafft.
Evangelischer Trauergottesdienst
Der evangelische Trauergottesdienst ist eine Form der kirchlichen Trauerfeier. Hier wird die Abschiedszeremonie durch einen evangelischen Pfarrer abgehalten.
Exhumierung
Von einer Exhumierung spricht man, wenn ein Leichnam in der Zeit nach der Beisetzung nach einer Erdbestattung wieder freigelegt wird.

Dies wird am häufigsten im Zuge einer Umbettung getan.

Jedoch kann eine Exhumierung auch im Rahmen eines Strafprozesses durch einen Richter bzw. Staatsanwalt angeordnet werden.
F
Familienstammbuch
Seit dem späten 19. Jahrhundert ist es in Deutschland gebräuchlich ein Familienstammbuch zu führen. Man legt es nach der Ehe an und sammelt in diesem alle amtlichen Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden, Eheurkunden oder Sterbeurkunden) seiner neugegründeten Familie.

Jeder Sterbefall muss beim Standesamt angezeigt werden, um durch die Beurkundung des Sterbefalles die Sterbeurkunden zu erhalten. Dazu müssen je nach Familienstand des lieben Entschlafenen auch die zugehörigen Personenstandsurkunden im Original vorgelegt werden.

Da bis in die frühen 1990er Jahre alles händisch in die Stammbücher eingetragen wurde, empfiehlt es sich, das Stammbuch zur Aufnahme des Trauerfalls mitzubringen.
Feuerbestattung
Auch diese Bestattungsart findet sich in unserem Repertoire wieder. Dazu wird - ähnlich der Erdbestattung - eine Grabstätte ausgehoben, in der anschließend die Urne ihre letzte Ruhe finden wird.

Soll im Vorfeld der Zuführung der Urne zur letzten Ruhestätte eine Trauerfeier stattfinden, gilt es sich zu entschieden, ob diese am Sarg oder an der Urne erfolgen soll.

Bei einer Trauerfeier am Sarg wird die Einäscherung erst in Folge der Feier vorgenommen. Somit ist eine Beisetzung im direkten Anschluss der Trauerfeier nicht möglich. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei dieser Variante um eine Bestattungsart, welche nicht ohne Grund ihren Stellenwert in unserer Region besitzt.

Soll die Trauerfeier an der Urne vorgenommen werden, so steht im Gegensatz zur Feier am Sarg die Urne im Zentrum des Abschieds. Eine Beisetzung kann sofort im Anschluss an die Feierstunde erfolgen.
Florist
Bezeichnet eine Berufsgruppe, welche sich mit der handwerklichen oder auch künstlerischen Verarbeitung von Blumen, Grüngewächsen und Ähnlichem befassen.

Im Zusammenhang mit dem Sterbefall wird ein Florist in der Regel damit beauftragt zur Trauerfeier die entsprechende und persönliche Trauerfloristik (z.B. Gestecke oder Kränze) zu erstellen.

Ist es in Ihrem Sinn, sich den Weg zum Floristen zu sparen, so können Sie bei uns Ihre Blumenbestellung für die Trauerfeier gleich mit aufgeben.
Formalitäten
Der Begriff "Formalitäten" meint im Zusammenhang mit einem Sterbefall alle Abmeldungen, Anmeldungen und Ummeldungen, welche durch das Ableben eines lieben Angehörigen vollzogen werden müssen. Darüber hinaus versteht man darunter gleichermaßen die Organisation von Trauerfeier und allen weiteren Wünschen der Angehörigen.

Wir für unseren Teil verstehen es, Ihnen die Erledigung aller Formalitäten soweit es uns möglich ist, aus der Hand zu nehmen.
Fotos
Bilder vermögen es mitunter, mehr auszusagen, als es Worte je könnten. Aus diesem Grund bieten wir es unseren Angehörigen auch an, Fotos (z.B. von der Dekoration der Trauerhalle oder dem Grab mit der niedergelegten Trauerfloristik) anzufertigen, damit Sie sich damit nicht befassen müssen.

Ob Ihnen diese Aufnahmen im Druckformat oder digital zugestellt werden, bestimmen Sie.
Freigabe durch Staatsanwalt
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern verlangt das Bestattungsgesetz Thüringens nach einer feststehenden Todesursache. Eine bloße Angabe, ob der Tod natürlich oder unnatürlich war, genügt im Freistaat nicht.

Kann die Todesursache durch den Arzt, welcher den Tod feststellt, oder durch die zweite Leichenschau nicht zweifelsfrei festgelegt werden, so sind diese dazu verpflichtet, die zuständige Kripo einzuschalten. Diese übernimmt die Ermittlung der Todesursache.

Sind diese Ermittlungen dazu abgeschlossen, übergibt die Kripo die Ermittlungsergebnisse dem zuständigen Staatsanwalt. Dieser hat in diesem Verfahren nun das letzte Wort. Bestehen keine weiteren Zweifel an der Todesursache, so kann er die sogenannte Freigabe zur Einäscherung erteilen. Herrscht allerdings auch nach den Ermittlungen noch Unklarheit, so kann der Staatsanwalt eine Sektion - genauer eine Verwaltungssektion - anordnen.

Es handelt sich bei einer Freigabe also um ein Kontrollelement der Verwaltung, welche der Vereitlung oder Vertuschung von Straftaten dienen soll.

Auch Krankenhäuser sind dazu verpflichtet, bei gewissen Sachverhaltskonstellationen (z.B. bei einer Operation kurz vor Eintreten des Todes) die Kripo einzuschalten und somit eine Freigabe durch den Staatsanwalt herbeizuführen.
Friedhof
Der Friedhof ist der Ort der letzten Ruhe. Dort werden die Verstorbenen bzw. deren Asche in einem Grab bestattet. Zuständig für die Verwaltung ist in den meisten Fällen die Kommune oder die Kirche.

In Deutschland herrscht Friedhofszwang, was bedeutet, dass jeder Verstorbene grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden muss.

Jedoch hat die Fortentwicklung des Trauerkultes in Deutschland mittlerweile auch dazu geführt, dass es neben den klassischen kommunalen oder kirchlichen Friedhöfen auch Orte gibt, die einem Friedhof gleichgestellt wurden und dort somit Begräbnisse möglich sind. Beispielhaft seien dafür der Friedwald oder auch die festgeschriebenen Abwurfstellen im Meer bei einer Seebestattung genannt.
Friedhofsgebührensatzung
Als selbständiges und ergänzendes Regelwerk dient die Friedhofsgebührensatzung. Sie ist begleitend zur jeweiligen Friedhofssatzung zu verstehen.

In dieser Satzung werden die Gebühren für den Erwerb von Grabstättennutzungsrechten (also dem "Kauf einer Grabstätte") und weiteren Dienstleistungen des Trägers (zumeist die Kommune) mit einer entsprechenden Gebühr beziffert.

Die Friedhofsgebührensatzung wird durch die Kommune oder den privaten bzw. kirchlichen Friedhofsträger selbst erlassen.

Mitunter gibt es allerdings auch immer noch Friedhöfe, die über keine gültige Satzung verfügen.

Nachfolgend finden Sie einige unserer regionalen Friedhofsgebührensatzungen zum Nachlesen:

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Sondershausen (PDF evt. herunterladen)
Link

Friedhofsgebührensatzung der VG Greußen
Vermerk: Bitte die jeweilige Ortschaft anklicken. In der sich nun öffnenden Auswahl den Begriff "Friedhofsgebührensatzung" anklicken. Orte, bei denen keine Friedhofsgebührensatzung hinterlegt ist, verfügen ggfs. über eine anderweitige Friedhofssatzung.
Link

Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Kyffhäuserland
Link

Friedhofssatzung Ebeleben
Folgt ...

Friedhofsgebührensatzung Bad Frankenhausen
Link

Sollten Links nicht mehr aktuell sein, so teilen Sie uns dies gerne mit.
Friedhofssatzung
Die Friedhofssatzung regelt, was auf Friedhöfen möglich ist und was nicht. Neben Regelungen zu möglichen Bepflanzungen der Grabstellen, findet man darin u.a. auch bindende Angaben zu den erwerbbaren Grabstätten, den Nutzungsfristen oder den regelmäßigen Bewirtschaftungszeiten.

Angaben zu den Gebühren findet man bei vielen Friedhofsträgern in gesonderten Friedhofsgebührensatzungen ausgewiesen.

Die Friedhofssatzung wird durch die Kommune oder den privaten bzw. kirchlichen Friedhofsträger selbst erlassen.

Mitunter gibt es allerdings auch immer noch Friedhöfe, die über keine gültige Satzung verfügen.

Nachfolgend finden Sie einige unserer regionalen Friedhofssatzungen zum Nachlesen:

Friedhofssatzung der Stadt Sondershausen (PDF evt. herunterladen)
Link

Friedhofssatzungen der VG Greußen
Vermerk: Bitte die jeweilige Ortschaft anklicken. In der sich nun öffnenden Auswahl den Begriff "Friedhofssatzung" anklicken. Orte, bei denen keine Friedhofssatzung hinterlegt ist, verfügen ggfs. über eine anderweitige Friedhofssatzung.
Link

Friedhofssatzung der Gemeinde Kyffhäuserland
Link

Friedhofssatzung Ebeleben
Folgt ...

Friedhofssatzung der Stadt Bad Frankenhausen
Link

Sollten Links nicht mehr aktuell sein, so teilen Sie uns dies gerne mit.
Friedhofsträger
Als Friedhofsträger wird die den Friedhof betreibende Einrichtung bezeichnet. Zumeist handelt es sich dabei um Kommunen (z.B. Gemeinde oder Stadt). Aber auch kirchliche Friedhöfe sind in Deutschland keine Seltenheit. Daneben gibt es auch Wirtschaftsbetriebe, die Friedhöfe betreiben. So zum Beispiel beim Friedwald.

Sie erlassen die nötigen und bindenden Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung und kümmern sich um Erhalt und Bewirtschaftung des Friedhofs.
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung ist eine Abteilung der jeweiligen Kommune, welche mit der Bewirtschaftung der zugehörigen Friedhöfe betraut ist.

Bei kirchlichen Friedhöfen wird dies zumeist vom zuständigen Pfarrer erledigt.
Friedwald
Ähnlich der Baumbestattung wird bei dieser Variante die Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Jedoch geschieht dies nicht wie gewöhnlich auf kommunalen bzw. kirchlichen Friedhöfen, sondern in eigens dafür vorgesehenen Friedwäldern. In diesen hat es der Gesetzgeber erlaubt, Grabstätten anzulegen und diese auch dementsprechend zu nutzen.

Auch hier besteht die Wahl zwischen mehreren Baumarten.

In unserer unmittelbaren Umgebung befinden sich solche Friedwälder bei Sangerhausen, Bad Sachsa und Bad Berka.

Nähere Informationen zu den jeweiligen Friedwäldern finden Sie unter den folgenden Links:
https://www.friedwald.de/waldbestattung-sangerhausen
https://www.friedwald.de/waldbestattung-suedharz
https://www.friedwald.de/waldbestattung-bad-berka

Auch wir verfügen über gute Erfahrungen mit dem Friedwald und können diese Bestattungsart nur sehr empfehlen.
G
Gebühr für Kühlmöglichkeiten
Tritt das Ableben eines Menschen in einer Einrichtung mit eigenen Kühlmöglichkeiten für den Leichnam ein, so wird für die Nutzung dieser auch eine Gebühr erhoben. Darüber wird eine Rechnung gelegt, die durch uns im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten vorverauslagt und über unsere Gesamtrechnung verrechnet wird.

Ähnliches gilt für Krematorien. Die dortigen Gebühren für Kühlmöglichkeiten sind in der Regel im Gesamtrechnungsbetrag für die Einäscherung mit enthalten.
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde, als eine Art der Personenstandsurkunde, bescheinigt amtlich den Geburtstag und -ort eines Menschen.

Ist ein Trauerfall eines ledig Lebenden eingetreten, dann muss dem Standesamt bei der Beurkundung des Sterbefalles zum Erhalt der Sterbeurkunde unter anderem die Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Um die Beurkundung selbst kümmern wir uns im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten für Sie.
Gesetzliche Erbfolge
Hat man zu Lebzeiten seinen letzten Willen nicht z.B. in Form eines Testaments zu Papier gebracht und verfügt aber über ein gewisses Vermögen, welches durch den Tod nun vererbt werden soll, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Anders als bei der gewillkürten Erbfolge (z.B. durch ein Testament) wird der Nachlass entsprechend des gesetzlichen Verwandtschaftsgrades verteilt. Allerdings dürfen dabei nie die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche außen vor gelassen werden.
Gestecke
Diese Form der Trauerfloristik ist aktuell die beliebteste Form, sein Mitgefühl in Form einer Blumengabe zu bekunden. Vordergründig wird hier zu einem hochgesteckten gegriffen. Aber auch ein flaches hat seine Vorteile. Insbesondere bei einer Erdbestattung, da sich diese besser am vorerst verbleibenden Erdwall auf dem Grab ablegen lassen.

Die Gestecke und weitere Trauerfloristik sind beim Floristen zu bestellen. Diese Erledigung gehört auch zu unserer Rundum-Betreuung, wenn dies gewünscht ist.
Gewillkürte Erbfolge
Möchten Menschen aktiv Einfluss auf den Verbleib des persönlichen Nachlasses nehmen, so können diese die gewillkürte Erbfolge (z.B. in Form eines Testaments, Erbvertrages, Vermächtnisses o.ä.) wählen.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Erbfolge bestimmt man hier selbst, wie die Gewichtung des Erbes bei den Erben ausfallen soll. Die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche gelten jedoch trotzdem.
Grab/Grabstätte/Grabstelle
Bezeichnet den Ort auf einem Friedhof, auf dem der Leichnam oder die Asche eines Verstorbenen beigesetzt wird.

Die Form der Grabstätte richtet sich nach der jeweiligen Grabart.

Hinsichtlich der Gestaltung des Grabes (z.B. Grabeinfass oder Grabstein) bestimmt der Friedhofsträger, was erlaubt ist und was nicht. Nachzulesen ist dies in der zum Friedhof gehörigen Friedhofssatzung. Die Kosten für eine Grabstelle findet man meist in einer ergänzenden aber eigenständigen Friedhofsgebührensatzung.
Grabart
Jeder Friedhofsträger bestimmt, welche Grabflächen er auf seinem Friedhof zur Verfügung stellt. Jedoch finden sich deutschlandweit vordergründig immer wieder ähnlich gelagerte Grabarten mit kleineren, regionalen Anpassungen. In unserer Region kann man vorfinden:

- Reihengrab für Urnen und Erdbestattungen
- Wahlgrab für Urnen und Erdbestattungen
- Sondergrab, in der Regel für Urnen
Grabeinfass
Als Grabeinfassung wird jede Umrandung eines Grabes genannt. Diese kann das gesamte Grab oder nur einen Teil des Grabes umfassen.

Als Material wird wahlweise Stein oder Holz genutzt. Mit der Herstellung einer Ausführung aus Stein ist ein Steinmetz zu beauftragen. Da es sich dabei um ein eigenständiges Handwerk handelt, sehen wir auch von jeglichen Arbeiten eines Steinmetzes ab und überlassen dies den Profis. Gerne empfehlen wir Ihnen jedoch einen Steinmetz.

Soll ein Grabeinfass aus Stein nach einer Erdbestattung auf der Grabstätte gesetzt werden, so ist dies frühestens ein Jahr nach Schließen der Ruhestätte möglich. Bei einem Erdgrab gilt es eine beachtliche Menge Erde zu bewegen. Bis diese sich wieder gesetzt hat, muss deshalb gewartet werden. Gleiches gilt für einen Grabstein. Andernfalls geht man das Risiko erheblicher Schäden am Einfass und/oder Stein ein.

Bei Urnengräbern gibt es eine solche oder ähnlich gelagerte, zeitliche Beschränkung nicht.

Einen Grabeinfass aus Holz stellen wir Ihnen gerne her. Sowohl für Urnengräber, als auch für Erdgräber. Bei Letzterem muss dafür auch kein Jahr (wie bei einem Einfass und Grabstein aus Stein) gewartet werden.
Grabgestaltung
Hinsichtlich der Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung eines Grabes gilt es, einen Blick in die zum Friedhof gehörige Friedhofssatzung zu werfen. Dort sind alle Regeln verankert.

Außerdem hilft Ihnen das Personal der Friedhofsverwaltung bzw. des Friedhofsträgers gerne auch telefonisch oder persönlich weiter.
Grabkreuz
Unter einem Grabkreuz versteht man ein handwerklich erzeugtes Kreuz aus Holz, welches am Kopf eines Grabes angebracht wird.

Auf dem Querschenkel dieses Kreuzes ist der Name des Verstorbenen, der auf dieser Grabstätte beigesetzt wurde, zu lesen. Aber auch kleine Sprüche und die Lebensdaten werden nach wie vor gerne auf einem Grabkreuz angebracht.

Zumeist greift man auf ein Grabkreuz zurück, wenn sich das Setzen eines Grabeinfasses und Grabsteines zeitlich verzögert.
Grabpflege
Die Pflege des Grabes ist eine moralische Pflicht, welche eine dauerhafte und recht aufwendige Verantwortung mit sich bringt. Deshalb ist sie auch oft ein ausschlaggebender Punkt bei der Wahl der Grabart.

Allerdings gibt es zusätzlich die Möglichkeit der gewerblichen Grabpflege. Hier beauftragt man ein Unternehmen, welches sich dann als Dienstleistung darum für Sie kümmert. Auch hier in unserer Region gibt es Firmen, die diesen Service anbieten.
Grabstättennutzungsberechtigter
Derjenige, der ein Grabstättennutzungsrecht erwirbt, wird als Grabstättennutzungsberechtigter bezeichnet. Er ist der Vertragspartner für den Friedhofsträger, woraus sich entsprechend der gewählten Grabart gewisse Rechte und Pflichten ergeben.
Grabstättennutzungsrecht
Das sogenannte Grabstättennutzungsrecht wird im alltäglichen Sprachgebrauch gerne auch als "Kauf einer Grabstätte" bezeichnet. Nimmt man es genau, so erwirbt man jedoch das Recht, eine gewisse und lokal begrenzte Stelle auf dem Friedhof als Grabstätte zu nutzen. Je nach Lage und Grabart an dieser Stelle können unterschiedliche Rechte und Pflichten auf den Grabstättennutzungsberechtigten zukommen. Insbesondere hinsichtlich der Grabgestaltung und Nutzungsfrist der Ruhestätte.

Regelungen dazu findet man in der zum Friedhof zugehörigen und vom Friedhofsträger erlassenen Friedhofssatzung. Daneben gibt es meist noch die Friedhofsgebührensatzung, welche die preislichen Aspekte beleuchtet.
Grabstein
Als eine Form der Grabgestaltung wird der Grabstein vordergründig bei den traditionellen Grabarten verwendet. Bei welcher Grabart ein Grabstein oder etwas Ähnliches wie eine Platte oder auch ein Buch genutzt werden kann, regelt zumeist die Friedhofssatzung oder die Friedhofsverwaltung des Friedhofsträgers.

Mit der Herstellung ist ein Steinmetz zu beauftragen. Da es sich dabei um ein eigenständiges Handwerk handelt, sehen wir auch von jeglichen Arbeiten eines Steinmetzes ab und überlassen dies den Profis. Gerne empfehlen wir Ihnen jedoch einen Steinmetz.

Soll ein Grabstein nach einer Erdbestattung auf der Grabstätte gesetzt werden, so ist dies frühestens ein Jahr nach Schließen der Ruhestätte möglich. Bei einem Erdgrab gilt es eine beachtliche Menge Erde zu bewegen. Bis diese sich wieder gesetzt hat, muss deshalb gewartet werden. Gleiches gilt für einen Grabstein. Andernfalls geht man das Risiko erheblicher Schäden am Einfass und/oder Stein ein.

Bei Urnengräbern gibt es eine solche oder ähnlich gelagerte, zeitliche Beschränkung nicht.
Grüner Rasen
H
Halbwaisenrente
Verstirbt ein Elternteil eines Kindes unter 18 Jahren, so steht diesem Kind von Rechtswegen her bis mindestens zur Vollendung der Volljährigkeit die Halbwaisenrente zu. Befindet sich das Kind in einer Ausbildung oder einem Studium, so erhält es diese Leistung bis maximal zum 27. Lebensjahr.

Der verstorbene Elternteil muss zuvor jedoch mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, damit die Kinder die Waisenrente bzw. Halbwaisenrente beantragen können. Auch Kinder von Beamten haben einen Anspruch auf eine solche Rente.

Die Anmeldung nehmen wir Ihnen im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten gerne aus der Hand. Gleiches gilt für die der Waisenrente.
Hausbesuche
Im Rahmen der Aufnahme des Sterbefalles empfiehlt sich stets ein persönliches Gespräch. Möchten Sie dies lieber in Ihrer gewohnten Umgebung erledigen, so stehen wir Ihnen nach vorheriger Absprache gerne zu einem Haubesuch zur Verfügung. Teilen Sie uns dies beim ersten Kontakt einfach mit.
Hauseigene Trauerhalle
Siehe Kategorie Hauseigene Trauerhalle
Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde, als eine Art der Personenstandsurkunde, bescheinigt amtlich die Geburtsdaten sowie den ehelichen Zusammenschluss zweier Menschen.

Ist der Trauerfall des ersten der beiden Ehegatten eingetreten, dann muss dem Standesamt bei der Beurkundung des Sterbefalles zum Erhalt der Sterbeurkunden unter anderem die Heiratsurkunde vorgelegt werden.

Um die Beurkundung selbst kümmern wir uns im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten für Sie.
Hilfe
Wir verstehen uns in unserer Arbeit als Ihre helfende Hand. Wir versuchen dabei, Ihnen soweit es uns möglich ist, unter die Arme zu greifen.

Deshalb teilen Sie es uns mit, wenn Sie beim Sterbefall Unterstützung brauchen.
Hilfsmittel der Krankenkassen
Insbesondere bei älteren Menschen kommen gelegentlich von der Krankenkasse zur Verfügung gestellte Hilfsmittel (wie z.B. Rollstühle, Rollatoren) zum alltäglichen Einsatz. Wir kümmern uns für Sie auch um die Abmeldung dieser Gegenstände.
I
Individualität
Da sich der in Deutschland vorherrschende eher konservative Trauerkult immer mehr öffnet, möchten wir auch ein Weggeleiter dessen sein.

Folglich sind wir Ihren Wünschen gegenüber aufgeschlossen und möchten Ihnen ein Höchstmaß an Individualität ermöglichen. Sei es beispielsweise die Fahne des Lieblingsvereins, der Jägerhut oder auch ein gewünschtes Farbkonzept - teilen Sie es uns mit.
J
Jahresgedenken
Beim Jahresgedenken handelt es sich als eine Form des Nachrufes um eine Annonce in der Tageszeitung/Amtsblatt.

Zum Jahrestag des Ablebens des lieben Verstorbenen möchte Mancher gerne nochmals an Ihn/Sie erinnern. Eine mögliche Variante dafür ist das Schalten einer Annonce in der Tageszeitung/Amtsblatt als Jahresgedenken.

Gerne beraten wir Sie zur inhaltlichen und optischen Gestaltung einer solchen oder auch anderweitigen Zeitungsanzeige und veranlassen eine Veröffentlichung zum gewünschten Tag im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten.

Auch Individualanfertigungen von Annoncen, fernab der Vorgaben des Trauerkatalogs der Thüringer Allgemeinen, bieten wir Ihnen an.
K
Katholischer Trauergottesdienst
Der katholische Trauergottesdienst ist eine Form der kirchlichen Trauerfeier. Hier wird die Abschiedszeremonie durch einen katholischen Pfarrer abgehalten.
Kirche
Als Kirche versteht man zum einen das Haus Gottes, in welchem neben Gottesdiensten auch kirchliche Trauerfeiern bzw. Trauergottesdienste abgehalten werden und zum anderen die Institutionen. Hier seien vordergründig die in unserer Region weitläufig verbreitetste evangelische und katholische Kirche genannt.
Kirchliche Trauerfeier
Siehe bei Trauergottesdienst
Kleidung
Was früher mal möglich war, ist seit einiger Zeit aus Umweltschutzgründen untersagt - das Tragen eigener Kleidung bei der Einäscherung.
(Was früher mal möglich war möchte eigentlich keiner wissen)

Bei Erdbestattungen ist es jedoch nach wie vor gestattet, seinen lieben Entschlafenen in seinen Lieblingsanzug oder Sie in das Kleid zu betten, welches Sie zu Lebzeiten so gerne trug.
Kondolenzliste
Als Kondolenzliste wird ein zumeist vom Bestatter vorbereitetes Papier bezeichnet, auf welchem sich alle bei der Trauerfeier anwesenden Trauergäste der Trauergemeinschaft namentlich eintragen und so ihr Beileid an die Trauerfamilie zum Ausdruck bringen können.
(Daraus ergibt sich auch, dass Angehörige der Familie des Entschlafenen dort prinzipiell nicht mit unterschreiben müssen, es jedoch freilich auch können.)

Außer bei Trauerfeiern im engsten Familien- und/oder Freundeskreis ist diese Liste bei fast allen übrigen Trauerfeiern vorzufinden. Eine Pflicht dazu gibt es jedoch nicht. Falls Sie eine Kondolenzliste wünschen, so haben wir selbstverständlich auch für Ihre Trauerfeier eine passende.
Kondolenzmappe
Bei einer Kondolenzmappe handelt es sich um eine Mappe, welche zumeist die Kondolenzliste beinhaltet und darüber hinaus auch Platz für manch anderes bietet.

Falls Sie eine wünschen, so haben wir selbstverständlich auch für Ihre Trauerfeier eine passende.
Krankenkasse
Siehe bei Sozialversicherung
Kranz
Der traditionelle Trauerkranz, also ein kreisrunder Ring, welcher mit Steckmasse gefüllt und mit Tannengrün oder anderweitigem Grün und Blumenschmuck besteckt ist, hat seine besten Jahre wohl erlebt.

Gelegentlich findet man ihn noch bei Erdbestattungen und Kranzniederlegungen. Auf einer Trauerfeier wurde ihm mittlerweile durch das Gesteck der Rang abgelaufen. Auch aufgrund des mit dem Kranz einhergehenden vergleichsweise hohen Kostenfaktors. (Zudem ist oftmals weniger mehr.)
Kremation
Siehe bei Einäscherung
Krematorium
Ein Krematorium ist eine Einrichtung, in welcher die Einäscherung des Leichnams vollzogen wird.

Es wird zumeist gewerblich oder auch kommunal betrieben.

In Sondershausen gibt es ein Krematorium. Da wir uns als regionales Unternehmen auch unserer Heimat gegenüber verpflichtet fühlen und um weitere Fahrtkosten für Sie zu vermeiden, greifen wir selbstverständlich auf den Service des ortsansässigen Krematoriums zurück.
L
Leiche / Leichnam
Bezeichnet den Körper eines verstorbenen Menschen.

Für tot wird man durch einen Arzt erklärt.
Leichenschau
Als Leichenschau bezeichnet man das ärztliche Begutachten eines Leichnams, um den amtlichen Tod, die Todesursache und den Todeszeitpunkt festzulegen. Dies wird im Totenschein dokumentiert.

In Thüringen ist die Leichenschau unmittelbar nach Eintreten des Todes Pflicht. Wählt man in Folge dessen eine Feuerbestattung, so muss hier auch noch eine gesetzlich vorgeschriebene, zweite Leichenschau erfolgen.

Im Krematorium Sondershausen wird dies aktuell durch die Uniklinik Jena und deren Gerichtsmedizin durchgeführt.

Treten bei einer der beiden Leichenschauen Unstimmigkeiten oder gewisse Unklarheiten auf, so ist der Arzt dazu verpflichtet, über die Kripo nach deren Prüfung vom Staatsanwalt eine Freigabe zur Einäscherung zu erwirken. Unter Umständen kann hier eine Sektion, genauer eine Verwaltungssektion, angeordnet werden. Dies geschieht hierzulande zumeist wenn die Todesursache ohne Sektion nicht genau geklärt werden kann. Denn danach verlangt das Bestattungsgesetz Thüringen verpflichtend.
Lebensversicherung
Im Hinblick auf die persönliche Altersvorsorge oder familiäre Absicherung greift dieser und jener auf eine Form der Lebensversicherung zurück. Diese soll bei Eintreten eines Zeitpunktes oder Eintreten eines Ereignisses (zumeist Sterbefall) eine Leistung garantieren (zumeist Einmalzahlungen oder Renten).

Die Beantragung der Leistungen aus Lebensversicherungen gehört bei uns zur Rundum-Betreuung im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten, sofern Leistungen vertraglich tatsächlich fällig werden.

Dazu benötigen wir jedoch stets die originale Police der Versicherung.

Ist diese nicht mehr aufzufinden, so wissen wir auch hier Rat.
Letzter Wille
Siehe bei Testament
M
Meldebescheinigung
Zur Beurkundung des Sterbefalles wird vom zuständigen Standesamt stets eine aktuelle und somit gültige Meldebescheinigung gefordert. Vorzugweise ist hier der Personalausweis gewünscht. Aber auch andere sind ersatzweise zugelassen.

Im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten nehmen wir Ihnen das gesamte Antragsprozedere aus der Hand und lassen die benötigte Anzahl an Sterbeurkunden anfertigen.
Müllgebühren
Die von der Kommune erhobenen Müllgebühren müssen nach dem Ableben zumeist angepasst werden, um Kosten zu sparen. Um den Antragsweg dazu kümmern wir uns im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten, wenn die Kosten unmittelbar über den gelegten Gebührenbescheid mit dem Verstorbenen abgerechnet und nicht anderweitig verrechnet wurden. Dies ist in der Regel in Mietverhältnissen der Fall, dann ist der Vermieter zu dieser Ummeldung verpflichtet.
Musikfeier
Sollte kein Interesse vorhanden sein, einen Trauerredner oder Pastor zu wählen, der in der schweren Stunde einige Worte spricht, besteht die Möglichkeit die Trauerfeier mittels Musik zu erfüllen.

Hierzu suchen sich die Angehörigen drei bis fünf Musikstücke aus, die am entsprechenden Tag eingespielt werden. Auf diesem Weg kann man ganz individuell Abschied nehmen.
Musikalische/akustische Ausgestaltung
Wünschen Sie Ton, gesungen oder gesprochen, so kümmern wir uns im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten sehr gerne darum.
N
Nachkauf Grabstätte
Mit dem "Nachkauf" einer Grabstätte ist die Verlängerung des Grabstättennutzungsrechtes für ein Grab der entsprechenden Grabart gemeint.
Nachruf
Ein Nachruf ist eine Form einer Annonce in der Tageszeitung/Amtsblatt.

Zumeist wird sie als Jahresgedenken gestaltet. Aber auch Nachrufe von Vereinen oder Betrieben finden sich vereinzelt in den Printmedien.

Gerne beraten wir Sie zur inhaltlichen und optischen Gestaltung einer solchen oder auch anderweitigen Zeitungsanzeige und veranlassen eine Veröffentlichung zum gewünschten Tag im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten.

Auch Individualanfertigungen von Annoncen, fernab der Vorgaben des Trauerkatalogs der Thüringer Allgemeinen, bieten wir Ihnen an.
Nachsorge
Für uns endet ein Sterbefall und unsere Erledigung aller Modalitäten nicht mit der Rechnungslegung, denn auch die Zeit "danach" ist eine, in der man mal mehr und mal weniger Unterstützung benötigt. Sollten wir Ihnen auf diesem Weg unter die Arme greifen können, so versuchen wir dies, soweit es uns möglich ist. Auch, wenn es nur mal um ein offenes Ohr geht.
Naturbestattung
Mit Naturbestattung ist der Oberbegriff für eine Vielzahl an Bestattungsarten gemeint, welche zumeist abseits der konventionellen kirchlichen oder kommunalen Friedhöfe in der Natur durchgeführt werden. Gelegentlich bieten aber auch solche entsprechenden Raum für Naturbestattungen. So z.B. der Friedhof Sondershausen/Stockhausen für die Baumbestattung.

Voraussetzung für eine Naturbestattung ist in jedem Fall eine vorherige Feuerbestattung bzw. Einäscherung, da Naturbestattungen auf die Beisetzung der Asche des lieben Entschlafenen ausgerichtet sind.

Zu den Naturbestattungen gehören vordergründig die Baumbestattung, wie z.B. auch im Friedwald möglich, die Seebestattung oder die verschiedenen Beisetzungsmöglichkeiten in der Schweiz (Almwiese, Fels oder auch Fluss).
Naturstoffurne
Siehe bei Bio-Urne
Nutzungsfrist
Die Nutzungsfrist gibt an, wie lange ein Grabstättennutzungsrecht für eine jeweilige Grabstätte erworben wird. Sie ist zumeist in der jeweiligen zum Friedhof zugehörigen Friedhofssatzung festgelegt. Die Dauer dieser Fristen variiert jedoch von Grabart zu Grabart und Friedhof zu Friedhof. Überwiegend wird jedoch auf Zeiträume von 20-30 Jahren zurückgegriffen.
O
Obduktion
Siehe bei Sektion
P
Partnergrab
Als Partnergrab wird eine Grabart bezeichnet, welche auch auf den Sondershäuser Friedhöfen vorzufinden ist. Dabei erwirbt man ein Urnengrab, welches für zwei Urnen ausgelegt ist. Dieses Angebot soll sich vordergründig an Ehepartner und Lebensgefährten richten. Dies ist für eine dortige Beisetzung aber keine Voraussetzung.

Optisch ist es - ähnlich dem Rasengrab - durch einen ebenerdig gesetzten Grabeinfass aus Beton gekennzeichnet. Eigener Bewuchs ist untersagt, denn dieser kommt hier von der Friedhofsverwaltung und wird durch diese auch gepflegt. Das Setzen eines kleinen Grabsteines ist gestattet. Alles weitere dazu regelt die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung.
Pastor/Pfarrer/Priester (-in)
Ist die leitende Person einer Kirchgemeinde und des Pfarramtes.

Neben der Durchführung von Gottesdiensten und Trauergottesdiensten hat sie auch seelsorgerische Pflichten für die Kirchgemeinde.
Personalausweis
Der Personalausweis ist eine Form der Meldebescheinigung. Wir benötigen den Personalausweis im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten zur Beurkundung des Sterbefalles, damit wir Ihnen die Sterbeurkunden aushändigen können.
Pflegegeld
Auf Antrag, welcher zumeist durch die Angehörigen gestellt wird, können Pflegegelder für die selbständige häusliche Pflege eines Familienmitgliedes gezahlt werden. Auch in Fällen der Betreuung durch Pflegeheime steht Ihnen Pflegegeld zu. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem vorliegenden Pflegegrad (I-V).

Verlässt uns dieser liebe Angehörige, stehen den Pflegenden ab da an keine Pflegegelder mehr zu. Um die Abmeldung dieser Leistungen der Krankenkasse kümmern wir uns im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten für Sie.
Pflichtteilsansprüche aus Erbschaft
Egal ob bei gesetzlicher Erbfolge oder bei gewillkürter Erbfolge (z.B. Testament) - die Pflichtteilsansprüche haben, wenn sie denn beantragt werden, immer das letzte Wort bei der Aufteilung der Erbschaft.
Portrait
Manch einer schätzt es, eine Fotografie des lieben Verstorbenen aufzustellen.

Sollte es in Ihrem Sinne sein, so sind wir darauf vorbereitet und nehmen Ihnen die Arbeit dafür im Rahmen unserer Ausgestaltung von Trauerfeiern gerne aus der Hand.
Privatsektion
Die Privatsektion ist eine Sektion, welche durch die Angehörigen privat veranlasst wird und somit nicht staatsanwaltschaftlich angeordnet ist (Verwaltungssektion). Mangels staatlicher bzw. behördlicher Anordnung zur Sektion, tragen die Angehörigen auch die Kosten für die Privatsektion.

In Fällen, in denen bei der ersten Leichenschau und der zweiten Leichenschau von ärztlicher Seite keine Auffälligkeiten gefunden wurden, die Angehörigen aber trotzdem Zweifel über die Todesursache hegen, wird die Privatsektion gelegentlich gewünscht.

Sie kann binnen der gesetzlichen Bestattungsfrist oder nach einer Exhumierung des Leichnams durchgeführt werden. Letzteres unterliegt jedoch auch einigen Voraussetzungen.

Wir kümmern uns im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten auch um die Abwicklung einer Privatsektion, wenn dies der Wunsch ist.

Grundsätzlich raten wir aber stets zur Wahrung der Totenruhe, außer es gibt wirklich gewichtige Gründe.
Psychologischer Beistand
Sollte Sie die neue Lebenssituation zu sehr überfordern und Sie merken, dass Sie Hilfe benötigen, dann stellen wir gerne im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten bzw. unserer Nachsorge den Kontakt zu lokaler seelsorgerischer Hilfe her.
R
Rasengrab
Das Rasengrab ist eine Grabart, welche unter anderem auf den Friedhöfen der Sondershäuser Ortsteile zu finden ist. Dabei erwirbt man ein Urnengrab, welches für lediglich eine Urne ausgelegt ist. Es soll eine Alternative zu den auf den oben genannten Friedhöfen nicht vorhandenen Urnengemeinschaftsanlage bieten.

Optisch ist es - ähnlich dem Partnergrab - durch einen ebenerdig gesetzten Grabeinfass aus Beton gekennzeichnet. Eigener Bewuchs ist möglich, muss aber auch eigenständig gepflegt werden. Grundsätzlich jedoch genügt es, den von der Friedhofsverwaltung gepflegten Rasen auf dem Grab als Bewuchs zu belassen.

Das Setzen eines Grabsteines ist in jeder Form untersagt. Alles weitere dazu regelt die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung.
Rechnungslegung
Grundsätzlich rechnen alle Bestatter Ihren Service für die Angehörigen mit einer Rechnung ab, welche sodann zu bezahlen ist. So wird es auch bei uns gehandhabt.

Sollte der Wunsch bestehen, bar zu zahlen, so teilen Sie uns dies im Vorfeld mit.

Mit EC-Karte oder Kreditkarte kann bei uns nicht gezahlt werden.
Reihengrab
Bei einem Reihengrab handelt es sich um eine Grabart, welche sowohl bei Erdbestattungen als auch für Feuerbestattungen wählbar sind.

Dort kann in jedem Fall immer nur einmalig eine Beisetzung eines Verstorbenen stattfinden, denn diese Einzel-Grabstätten werden der Reihe nach durch die Friedhofsverwaltung vergeben und haben eine Nutzungsfrist, welche nach Ablauf nicht verlängert werden kann.

Typische Formen eines Reihengrabes sind unter anderem:
- Erdreihengrab
- Urnenreihengrab
- die Urnengemeinschaftsanlage ohne Namensnennung bzw. "Grüner Rasen"
- die Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung
- Rasengrab
- Baumgrab

Neben den Reihengräbern gibt es jedoch auch noch weitere Kategorien. So z.B. das Wahlgrab und das Sondergrab.
Renten / Rentenabmeldung / Rentenanmeldung
Nach Vorliegen aller Voraussetzungen hat man unter Umständen Anspruch auf eine Rentenzahlung. Die drei am häufigsten vorkommenden Renten sind die Altersrente, die Witwenrente/Witwerrente und die Zusatzrenten.

Bei einigen davon muss nach Einsetzen der letzten Ruhe eine Rentenabmeldung/Rentenummeldung erfolgen, sofern diese bezogen wurden. Im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten kümmern wir uns mit unserem Rentenservice um die Abmeldung all dieser Bezüge.

In diesem Zuge beantragen wir für Sie auch die Übergangsrente/Vorschusszahlung zur Witwenrente und stellen Ihnen zusätzlich eine kostenlose Fachunterstützung bei der Beantragung der Witwenrente zur Seite, (damit dort auch kein Cent verloren geht.)
Ruhefrist
Als Ruhefrist bezeichnet man gemäß Bestattungsgesetz Thüringen den Zeitraum, für welchen eine Grabstätte nach der Beisetzung mindestens bestehen muss. Dadurch ist eine Auflösung der Grabstätte binnen dieser Frist untersagt.

Bei Erdbestattungen beträgt sie grundsätzlich mindestens 20 Jahre und bei Feuerbestattungen gleichermaßen 15 Jahre. Sie sind in der zugehörigen Friedhofssatzung bzw. Friedhofsgebührensatzung verankert. Der zuständige Friedhofsträger kann diese Fristen jedoch gegebenenfalls auch verlängern. Auch dies muss er in den Satzung kundtun.
Ruhestätte
S
Sarg
Als Sarg wird das Behältnis bezeichnet, in welchem die Überführung, die Beisetzung, die Einäscherung und die Aufbahrung des Leichnams erfolgen kann. Bei uns verstehen wir es als selbstverständlich, dass überall dort auch mit einem Sarg gearbeitet wird. Nur Aufbahrungen lassen auch andere Möglichkeiten zu, welche überwiegend religiösen Hintergrund haben.

Särge bestehen in der Regel aus Holz. Für Sonderfälle gibt es auch andere Ausführungen. Diese sind jedoch auf den Friedhöfen durch die zugehörigen Friedhofssatzungen zumeist nicht zur Beisetzung zugelassen.
Sargbeigaben
Gerne möchte man seinem lieben Entschlafenen etwas mit auf den letzten Weg geben. Jedoch ist dies nicht immer möglich.

Bei der Feuerbestattung dürfen nur Dinge aus umweltfreundlichen Stoffen beigegeben werden. Jeglicher Kunststoff oder auch die eigene Kleidung ist beispielsweise untersagt. Denkbar wären jedoch unter anderem Briefe oder Fotos.

Bei Erdbestattungen gestaltet sich dies ein wenig flexibler, sodass der feinste Zwirn und das ein oder andere Andenken gerne an uns übergeben werden kann. Wir kümmern uns dann um den Rest.
Scheidungsurteil
Im Zuge der Beurkundung des Sterbefalles muss dem zuständigen Standesamt durch uns bei Verstorbenen mit dem Familienstand "geschieden" neben einer gültigen Meldebescheinigung (vordergründig Personalausweis) auch das Scheidungsurteil vorgelegt werden.

Bei diesem ist es vor allem wichtig, dass das Datum der Rechtskraft der Scheidung auf dem Scheidungsurteil vermerkt ist.
Schmuckurne / Überurne
Als Schmuckurne wird das Gefäß bezeichnet, in welche die Aschekapsel eingesetzt und an welcher bei der Trauerfeier Abschied genommen wird.

Die Auswahl an Schmuckurnen wird stetig größer, sodass man fast sagen kann, dass es nichts gibt, was es nicht gibt. Selbst individuelle und persönliche Verzierungen oder Motive können auf der Urne (z.B. in Form von Airbrush) angebracht werden.

Als Sonderform für bestimmte Grabarten gibt es hier die Bio-Urne. Diese Urne löst sich in Abhängigkeit der Bodenbeschaffung binnen 5-15 Jahren von selbst auf.
Schweizer Recht
Immer größere Beliebtheit erfährt mittlerweile der Gang in das Schweizer Bestattungs-Gesetzessystem, um dem Friedhofszwang in Deutschland aus dem Weg zu gehen. Hierfür ist eine Feuerbestattung, also eine Einäscherung, die Voraussetzung.

So erlaubt das Schweizer Recht – im Gegensatz zu unseren deutschen Regularien – die Abschiednahme nach Ihrem persönlichen Zeitermessen zu gestallten. Dadurch ist es gewährleistet, die Urne für diesen nicht begrenzten Zeitraum in Ihrer alltäglichen Umgebung aufzubewahren. Dazu muss im Vorfeld lediglich eine Grabstätte auf einer Schweizer Alm erworben werden. Der Preis für diese liegt aktuell bei 432,00 €.

Ob und wann die Urne dort beigesetzt wird, liegt wie bereits dargelegt, vollumfänglich in Ihrem Ermessen.

Zuvor kann selbstverständlich auch eine Trauerfeier an der Urne oder auch am Sarg erfolgen.
Schwerbehindertenausweis
Hatte ihr lieber entschlafener Angehöriger einen Schwerbehindertenausweis aufgrund eines Behindertengrades von 50% und mehr, so kümmern wir uns im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten auch darum, dass dieser Ausweis wieder an das zuständige Landratsamt ausgehändigt wird, denn dieses verlangt danach.
Seebestattung
Möchte man eine Bestattungsart wählen, die ein Stück fernab der lokalen Konventionen liegt, so könnte möglicherweise eine Seebestattung in Frage kommen.

Hierbei wird die Trauerfeier zumeist im Heimatort durchgeführt. Aber dies ist lediglich ein Kann und kein Muss. Denn gleichermaßen ist auch eine Abschiedszeremonie auf dem Schiff möglich.

Die Urne wird einer Reederei zugesandt, welche die Abwicklung vor Ort übernimmt. Der Bestattungsvorgang wird mit oder ohne Angehörige abgehalten. Die Entscheidung liegt dabei ganz im Ermessen der Hinterbliebenen. So ist es also auch im Rahmen einer Seebestattung möglich, eine anonyme Bestattung durchzuführen.

Falls erwünscht, ist es außerdem möglich, eine Kaffeetafel im Anschluss an die Zeremonie abzuhalten. Auch hierbei kümmert sich der Reeder um alles Notwendige.

Während für Seebestattungen früher lediglich Nord- und Ostsee zugänglich waren, so ist dies mittlerweile auch in anderen Gewässern möglich. Für alle Gewässer gilt jedoch, dass nur an bestimmten Stellen, sogenannte Abwurfstellen, eine Beisetzung der Seeurne vollzogen werden kann.
Seeurne
Als Seeurne wird das Gefäß bezeichnet, welches bei Seebestattungen zum Einsatz kommt und welche die Aschekapsel beinhaltet.

Im Gegensatz zu den handelsüblichen Schmuckurnen wird die Seeurne als Form der Bio-Urne aus Salz hergestellt, damit sie sich später im Wasser auflöst. Dadurch soll eine Vereinigung von Wasser und Asche unter umweltschutzrechtlichen Aspekten bewirkt werden.
Sektion
Als Sektion wird der Prozess bezeichnet, bei welchem der Leichnam von einem Gerichtsmediziner bzw. Pathologen zur Feststellung der Todesursache geöffnet wird.

Man unterscheidet zwischen einer Privatsektion und einer Verwaltungssektion. Um die Abwicklung beider Arten kümmern wir uns für Sie im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten.
Sozialversicherung
Unser Deutschland zeichnet sich vor allem durch seinen Status als Sozialstaat aus. Dazu gehört unter anderem die Sozialversicherung über die Krankenkassen. Tritt das Ableben eines Menschen ein, so endet zu diesem Zeitpunkt auch die Sozialversicherung.

Um die nötigen Abmeldungen (z.B. auch für bezogene Hilfsmittel und Pflegegelder der Krankenkassen) kümmern wir uns im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten.
Stammbuch
Siehe bei Familienstammbuch
Standesamt
Das Standesamt, welches als kommunale Behörde die Personenstände seines Zuständigkeitsgebietes verwaltet, ist im Zusammenhang mit einem Sterbefall von großer Bedeutung.

Es erteilt nach Anzeige durch die Beurkundung die Sterbeurkunden, deren Vorlage für viele weitere Schritte die Voraussetzung ist. Um diese Prozesse kümmern wir uns im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten für Sie.

Zudem gehen nach der Anzeige des Sterbefalles vollautomatisch Meldungen an weitere Behörden, wie beispielsweise die Finanzbehörden, wodurch das Standesamt als zentrale Stelle fungiert.
Steinmetz
Das Handwerk eines Steinmetzes befasst sich überwiegend mit der Veredlung von Steinen.

Bei einem Sterbefall wird dieser zumeist mit der Herstellung eines Grabsteines, Grabeinfasses oder ähnlich gelagertem Grabschmuck (z.B. Grab- oder Namensplatten) beauftragt.

Gerne empfehlen wir Ihnen im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten auch lokale Steinmetzbetriebe, wenn Sie dies wünschen.
Sterbefall
Der Begriff wird im herkömmlichen und sinngemäßen Sprachgebrauch oft mit dem Ableben eines Familienmitgliedes oder nahen Angehörigen gleichgesetzt. Sodass man sagen kann, dass bei Eintreten eines Sterbefalles jemand aus dem persönlichen Umfeld verstorben ist.

Tritt ein Sterbefall in den heimischen vier Wänden ein, sollte man zuerst einen Arzt verständigen, da dieser den Tod amtlich feststellen muss. Vorher kann und darf keine Überführung des Leichnams erfolgen.

Ruft man die 112, so wird der diensthabende Bereitschaftsarzt für diese erste Leichenschau verständigt. Gegebenenfalls kann dies nach vorheriger Absprache auch durch den behandelnden Arzt bzw. Hausarzt erfolgen.

Wichtig ist jedoch auch, dass man sich selbst die Zeit zum Abschied einräumt. Dies kann sowohl vor als auch noch nach der ersten Leichenschau sein.

Wann Sie den Bestatter zur Überführung telefonisch kontaktieren, sollten Sie folglich selbst einschätzen. Bedenken Sie jedoch, dass der Bereitschaftsdienst grundsätzlich ein wenig Zeit benötigt, bis er bei Ihnen eintrifft. Insbesondere, wenn die Todeszeit schon in den Abend- oder Nachtstunden liegt.

Am Telefon kann Ihnen auch gerne gleich mitgeteilt werden, welche Dokumente zu unserer Erledigung aller Modalitäten bereitgehalten werden müssen und ein Termin für das Aufnahmegespräch vereinbart werden.

Tritt ein Sterbefall in einem Pflegeheim oder Hospiz ein, so übernimmt diese Einrichtung die Kontaktierung des Arztes und des zuvor hinterlegten Bestatters zur alsbaldigen Überführung. Denn diese Pflegeheime etc. verfügen in der Regel nicht über die nötigen Kühlmöglichkeiten (zu Gebühr für Kühlmöglichkeiten) für den Leichnam.

Auch die dort hinterlegte Kontaktperson des Entschlafenen wird verständigt.

Sobald sich die Angehörigen in der Lage fühlen, sollten Sie den Bestatter kontaktieren, um auch hier zu erfahren, was benötigt wird und wann alles Weitere im Aufnahmegespräch geklärt werden kann.

Gleiches gilt für das Versterben in einem Krankenhaus. Hier sind jedoch (außer in Ausnahmen) Kühlmöglichkeiten vorhanden, dass die Überführung grundsätzlich nicht sofort erfolgen muss.

Mitunter kann es jedoch zu höheren Gebühren für die Nutzung der Kühlmöglichkeiten pro Liegetag kommen. Auch die Wahrung der gesetzlichen Bestattungsfrist darf nicht aus den Augen verloren werden. Insbesondere da es mit der Beurkundung des Sterbefalles vor der Bestattung immer noch mindestens einen verpflichtenden Verwaltungsweg gibt, der nicht überall binnen Minuten oder Stunden erledigt ist.
Sterbefallaufnahme
Siehe bei Aufnahmegespräch
Sterbehemd / -talar
Aus Gründen der Würde und da bei der Einäscherung im Krematorium keine eigene Kleidung getragen werden darf, betten wir die durch uns begleiteten Entschlafenen stets in ein weißes Sterbehemd.

Auch der Beschlag des stets verwendeten Sarges und die beigelegte Deckengarnitur sind farblich in einem warmen Weißton gehalten.
Sterbeurkunde
Als Sterbeurkunde wird das amtlich erstellte und anerkannte Dokument bezeichnet, welches den Tod eines Menschen nachweist. Sie ist eine Art der Personenstandsurkunden.

Die Sterbeurkunde ist somit der Grundpfeiler allen Handelns eines Bestatters und eines Angehörigen. Ohne diese dreht sich in unserer Bundesrepublik Deutschland kaum ein wichtiges Rad. Folglich versteht es unser Unternehmen als selbstverständlich, Ihnen diese Beurkundung im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten abzunehmen.

In Deutschland gibt es gebührenfreie und gebührenpflichtige Sterbeurkunden. Für letztere variieren die Kosten in den einzelnen Bundesländern zwischen 5,00 € - 15,00 €.

Die Sterbeurkunde ist nicht mit dem Totenschein zu verwechseln. Denn dieser ist im Gegensatz zu den Sterbeurkunden nicht für den Verbleib oder das Aushändigen an die Angehörigen vorgesehen.
Sterbeversicherung
Die Sterbeversicherung als eine Form der Lebensversicherung verspricht bei Eintreten der ewigen Ruhe eine vergleichsweise kleine Auszahlungssumme (zumeist ein Betrag bis 10.000,00 €) bei gleichermaßen geringen Einzahlungsbeträgen bis zu einem gewissen vertraglich festgelegten Zeitpunkt.

Verstirbt man, bevor dieser Zeitpunkt eingetreten ist, wird die Leistung jedoch trotzdem ausgeschüttet. Daran ist jedoch häufig eine gewisse Mindesteinzahlungsdauer gekoppelt. Diese bewegt sich durchschnittlich zwischen einem bis zu drei Jahren. Es gibt allerdings auch Versicherer, die nicht mit solchen Mindesteinzahlungsfristen arbeiten.

Die Beantragung der Leistungen aus Sterbeversicherungen gehört bei uns zur Rundum-Betreuung im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten, sofern Leistungen vertraglich tatsächlich fällig werden.

Dazu benötigen wir jedoch stets die originale Police der Versicherung.

Ist diese nicht mehr aufzufinden, so wissen wir auch hier Rat.
Stiller Abschied
Der Tod als solches wird im Volksmund auch als die ewige Ruhe betitelt. Dementsprechend steht es Ihnen selbstverständlich auch frei, die letzte Begegnung in komplette Stille zu hüllen, in sich zu gehen und den Abschied ganz für sich selbst zu erleben - ohne Trauerredner, Pfarrer oder Musik.

Zusätzlich kann man zwischen einem stillen Abschied in einer Trauerhalle/Kirche oder direkt an der Grabstätte wählen. Auch ein stiller Abschied in einer Trauerhalle/Kirche mit anschließender stiller Beisetzung ist möglich.
T
Terminvereinbarungen
Viele Terminvereinbarungen können wir Ihnen durch den Umfang unserer Erledigung aller Modalitäten bereits aus den Händen nehmen.

Wünschen Sie darüber hinaus weitergehende Hilfe bei Terminvereinbarungen, so helfen wir Ihnen dabei gerne, sofern uns dies möglich ist. Teilen Sie uns im Aufnahmegespräch oder natürlich auch im Nachgang an dieses Ihre Anliegen gerne mit.
Totenruhe
Bezeichnet das persönliche und gesetzlich geschützte Recht, eines jeden Menschen, dass Zu-und Eingriffe auf oder in seinen eigenen Leichnam nach Einsetzen des Todes nur noch nach Abwägung im Sinne der Pietät und der gesetzlichen Notwendigkeit erfolgen dürfen.

Der Aspekt der Wahrung der Totenruhe sollte aus ethischen Gesichtspunkten bei einigen Fallgestaltungen immer einen gewichtigen Standpunkt genießen. So z.B. bei Exhumierungen oder auch Sektionen, insbesondere Privatsektionen.

Gemäß dem Sinn der Totenruhe hat der Gesetzgeber beispielsweise die gesetzliche Ruhefrist nach der Beisetzung geschaffen.
Todesursache
Das Bestattungsgesetz Thüringen verlangt stets nach einer feststehenden und amtlich anerkannten Todesursache. Diese ist auf dem Totenschein durch den feststellenden Arzt bei der ersten Leichenschau nach Eintreten des ewigen Friedens einzutragen. Man unterscheidet zwischen natürlichem und nicht natürlichem Tod.

Steht eine solche Todesursache nicht abschließend fest, kann eine Einäscherung in einem Krematorium in Thüringen nicht erfolgen. Im Zuge der zweiten Leichenschau kann sodann sogar eine Sektion, genauer eine Verwaltungssektion, angeordnet werden. Diese soll dann Klarheit über die Todesursache schaffen, sodass der auch eingeschaltete Staatsanwalt eine Freigabe zur Einäscherung erteilen kann.

Andere Bundesländern haben diesbezüglich anderslautende Vorschriften.
Totenschein
Häufig wird der Totenschein mit den Sterbeurkunden verwechselt. Dies ist jedoch ein Trugschluss.

Er ist eher als verwaltungsinternes Dokument zu verstehen. Denn er regelt neben Ort und Zeitpunkt vor allem auch die Todesursache. Er ist somit das amtliche Schriftstück, welches die Daten und Rahmenbedingungen des Todes auf einem Teil I und Teil II (Durchdruck) bescheinigt.

Der Totenschein ist grundsätzlich nicht für die Angehörigen bestimmt.

Er ist im Zuge der ersten Leichenschau nach Eintreten des Todes durch den feststellenden Arzt auszustellen.
Von diesem gelangt der Totenschein in der Regel zum Bestatter, welcher diesen beim Standesamt bei der Beurkundung vorzulegen hat, um die Erstellung der Sterbeurkunden zu erwirken. Bei einer Feuerbestattung werden in Thüringen der Teil I und Teil II getrennt. Der Teil II verbleibt beim Standesamt und Teil I ist bei der zweiten Leichenschau mit vorzulegen. Ist diese ohne Beanstandungen verlaufen, also ohne Einschalten der Strafbehörden zur Erwirkung einer Freigabe, wird dieser Teil I ans örtliche Gesundheitsamt zur schlussendlichen Archivierung geleitet.

Bei einer Erdbestattung verbleiben Teil I und II nach der Beurkundung aneinander und werden durch das Standesamt an das zuständige Gesundheitsamt gesendet.
Traueranzeige / -annonce
Die Traueranzeige ist das Element, welches das soziale Umfeld über das Ableben des Verstorbenen informieren soll. In ihr befinden sich die Termininformationen zur Trauerfeier und Angaben, wer sich mit dieser Annonce verabschiedet. Dies beschränkt sich zumeist auf einen Teil der Familie.

Auch Nachrufe von Vereinen oder Firmen können als Traueranzeige gestaltet.

Traueranzeigen sind als Kann und nicht als Muss zu verstehen.

Gerne beraten wir Sie zur inhaltlichen und optischen Gestaltung einer solchen oder auch anderweitigen Zeitungsanzeige und veranlassen eine Veröffentlichung zum gewünschten Tag im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten.

Auch Individualanfertigungen von Annoncen, fernab der Vorgaben des Trauerkatalogs der Thüringer Allgemeinen, bieten wir Ihnen an.
Trauerbegleitung
So individuell wie wir Menschen sind, so individuell gestaltet sich auch der Trauerprozess eines jeden Einzelnen. Wir möchten Ihnen im Verlaufe dieser Zeit eine starke Stütze sein und damit ausreichend Raum zur Trauer einräumen.

Dabei begleiten wir Sie solange, wie Sie es benötigen. Denn auch im Rahmen der Nachsorge können Sie auf uns zählen.
Trauerdrucksachen
Gelegentlich greifen Angehörige noch auf die Erstellung von Trauerdrucksachen zurück. Hier fällt die Wahl zumeist auf Karten, welche mit zugehörigen Umschlägen versendet werden können.

Für Trauerdrucksachen gilt grundsätzlich ähnliches, wie auch für Annoncen. Das umfasst sowohl die inhaltliche, als auch die optische Gestaltung dieser Printerzeugnisse. Man kann sie also sowohl zu Zwecken einer Traueranzeige, einer Danksagung oder eines Nachrufes gestalten.

Zu unserer Erledigung aller Modalitäten gehört es auch, die Abwicklung dieser Trauerdrucksachen zu übernehmen. Dabei bieten wir individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, welche sich völlig an Ihren Wünschen orientieren.
Trauerfall
Siehe bei Sterbefall
Trauerfeier
Als Trauerfeier wird eine Veranstaltung bezeichnet, welche zum ehrenden Andenken an einen oder mehrere Verstorbene abgehalten wird.

Die Vorgaben zur Ausgestaltung der Trauerfeier liegen in den Händen der Angehörigen, welche mit der tatsächlichen Umsetzung einen Bestatter beauftragen.

Hierbei wird im Regelfall von einem Trauerredner oder einem Pastor eine Trauerrede gehalten. Je nach Wahl des Redners ergibt sich daraus der Charakter als weltliche Trauerfeier oder als Trauergottesdienst. Daraus ergeben sich dann weitere regionale Gepflogenheiten. An diese ist man jedoch niemals gebunden.

Wir möchten Ihnen ein Höchstmaß an Individualität einräumen. Teilen Sie sich uns mit und wir versuchen Ihre Vorstellungen auch umzusetzen.

Trauerfeiern können grundsätzlich an der Urne oder auch am Sarg im Rahmen einer Erdbestattung durchgeführt werden. Hierbei wird in der Regel die Beisetzung der Urne oder des Sargs direkt im Anschluss an die Trauerfeier vollzogen.

Auch bei einer gewünschten Feuerbestattung, kann im Vorfeld eine Trauerfeier am Sarg stattfinden. Hierbei fallen jedoch Termin der Trauerfeier und der, der Beisetzung, zeitlich auseinander, sodass es dabei zwei separate Termine benötigt.
Trauerfloristik
In unseren Längen- und Breitengraden gehört es gemeinhin zu einer Trauerfeier dazu, dass die vom Bestatter vorbereitete Dekoration durch persönlich ausgewählten Blumenschmuck ergänzt und somit abgerundet wird. Wir raten an dieser Stelle jedoch, dass weniger in diesem Falle mehr sein kann. Denn oftmals erlauben vordergründig die kleinen Trauerhallen in den ländlichen Regionen oder Ortsteilen kein auslabendes Blumendekor.

Dieses Blumenarrangement wird vom Floristen angefertigt und als Trauerfloristik bezeichnet.

Zu unserer Rundum-Betreuung gehört die Aufnahme des entsprechenden Blumenschmucks für die Trauerfeier im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten bei Bedarf dazu, sodass wir Ihnen damit einen weiteren, zusätzlichen Weg abnehmen können.

Beim Blumenschmuck unterscheidet man im Allgemeinen zwischen Gestecken, Gebinden, Kränzen, Herzen und Sträußen. Aber auch Anfertigung nach individuellen Vorstellungen kann man gelegentlich auf Trauerfeiern erblicken.

Der Blumenschmuck wird nach der Trauerfeier durch den Bestatter auf bzw. an der Grabstätte niedergelegt.
Trauergast
Als Trauergast wird ein Teilnehmer einer Trauerfeier bezeichnet.
Trauergemeinschaft
Siehe bei Trauergesellschaft
Trauergesellschaft
Unter Trauergesellschaft versteht man den vollständigen Kreis der Trauergäste einer Trauerfeier.

Man kann den Kreis der Gäste bei einer Trauerfeier auch beschränken. Immer häufiger wird der Abschied mittlerweile beispielsweise im engsten Kreis abgehalten.

Aber auch anderweitige Einschränkungen sind denkbar. Fragen Sie bei Bedarf einfach nach. Auch so etwas gehört zu unserer Ausgestaltung von Trauerfeiern.
Trauergespräch
Das Trauergespräch wird zwischen Angehörigen und Redner der Trauerfeier geführt. Dies gilt sowohl für weltliche Trauerfeiern mit einem Trauerredner als auch für Trauergottesdienste mit einem Pastor.

In diesem Gespräch wird das Leben, Schaffen, aber auch die menschliche Seite des Verstorbene beleuchtet, sodass der bestellte Redner daraus eine Trauerrede entwerfen und auch vortragen kann.

Es empfiehlt sich stets, auf dieses Gespräch vorbereitet zu sein. Denn die Qualität der Rede hängt stets auch zu bedeutenden Teilen von der Qualität Ihrer Zuarbeit ab.
Trauergottesdienst
Entschließt man sich dazu, zur Trauerfeier einen Pastor hinzuzuziehen, veranstaltet man streng genommen keine Trauerfeier, sondern einen Trauergottesdienst. Während bei einer weltlichen Trauerrede der Glaube in der Regel keine Rolle spielt, so wird dieser bei einer kirchlichen Ausgestaltung der Trauerfeier mal mehr und mal weniger ins Zentrum der Abschiednahme gestellt. Er ist jedoch in jedem Fall ein fester Bestandteil der Rede.
Trauerhalle
Als Trauerhalle bezeichnet man eine Räumlichkeit, die eigens für die Durchführung von Trauerfeiern vorgesehen ist. Um die Organisation der Trauerhalle kümmern wir uns im Rahmen unserer Ausgestaltung von Trauerfeiern im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten.

Möchte man die Trauerfeier kirchlich ausgestalten, also einen Pastor hinzuziehen, so besteht in vielen Kirchen unserer Region die Möglichkeit, den sogenannten Trauergottesdienst dort abzuhalten.

Eine Übersicht zu allen Trauerhallen und Kirchen in der Region finden Sie hier (Kategorie Orte des Abschieds)

Als Alternative zu all jenen verfügen wir außerdem über eine hauseigene Trauerhalle.
Trauerkarten
Neben der Annonce stellen sich vor allem Trauerkarten als eine gute Alternative zur herkömmlichen Traueranzeige dar, da diese gegenüber der Zeitungsanzeige über eine gänzlich anderweitige Reichweite verfügen. Als Angehöriger bestimmt man hier über das Versenden mit der Post den exakten Adressatenkreis.

Von klassischen Stil in schwarz-weiß bis hin zu vollfarbigen Eigenkreationen - teilen Sie uns mit, was Sie wünschen und wir fertigen solchen Printerzeugnisse - soweit es möglich ist - nach Ihren Vorstellungen. Auch dies gehört zum Umfang unserer Erledigung aller Modalitäten.
Trauerkatalog Thüringer Allgemeine
Im Rahmen der Erstellung einer Annonce greifen wir auf den Musterkatalog der Thüringer Allgemeinen zurück.

Wollen Sie sich bereits einen Überblick über dessen Möglichkeiten verschaffen, so können Sie diesen auch online einsehen.

Hier gelangen Sie zum Trauerkatalog der Thüringer Allgemeinen.

https://trauer.thueringer-allgemeine.de/anzeigen/anzeigenmuster
Trauerrede
Egal ob weltliche Trauerfeier, kirchlicher Trauergottesdienst oder auch der Abschied im kleinen Rahmen - in den allermeisten Fällen wird dabei auf eine Form der Trauerrede zurückgegriffen. Eine Verpflichtung dazu gibt es jedoch nicht.

Während Pastoren bei kirchlichen Abschieden auch den religiösen Aspekt hinter dem Ableben beleuchten, so legen freie und weltliche Trauerredner den Fokus meist auf Lebenslauf und das tröstend gesprochene Wort.

Sie als Angehörige haben die Wahl, ob die Trauerrede und damit auch der Charakter der Trauerfeier kirchlich oder weltlich ausgestaltet werden soll. Ihr Wunsch wird dann im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten in die Tat umgesetzt, soweit dies möglich ist.

Der Inhalt wird dem Trauerredner im Rahmen des Trauergesprächs mitgeteilt.

Wir geben an dieser Stelle auch stets zu bedenken, dass eine Trauerrede zu bedeutenden Teilen von der Qualität Ihrer Zuarbeit zu dieser abhängt. Es empfiehlt sich also, im Vorfeld einige kleinere Notizen zur besseren Gesamtübersicht zusammenzutragen.
Trauerredner (-in)
Als Trauerredner bezeichnet man einen freien und somit weltlichen Redner, welcher auf einer Trauerfeier eine Trauerrede zum ehrenden Andenken an einen Verstorbenen hält.

Manches Mal werden auch Pastoren synonym als Trauerredner bezeichnet, wenn diese in einem Trauergottesdienst bzw. kirchlichen Trauerfeier eine Trauerrede halten.

Wir kümmern uns im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten sowohl um die Vermittlung eines weltlichen Redners als auch um die des zuständigen Pastors.
Trauerschleife
Als Trauerschleife bezeichnet man die farbigen oder weißen Bänder, welche an der Trauerfloristik befestigt werden. Auf diesen sind zumeist kleine Sprüche und die Namen derer, von denen diese Blumenspende kommt, niedergeschrieben.
U
Überführung
Als Überführung bezeichnet man den Prozess, bei welchem ein Leichnam transportiert wird.

In den häufigsten Fällen umfasst die Überführung die Fahrt vom Sterbeort zum Krematorium.

Die Überführung muss durch einen Bestatter erfolgen. Bei Sterbefällen in den heimischen vier Wänden geschieht dies in der Regel nach einem Anruf beim diesem. Zuvor muss der eingetretene Tod jedoch durch einen hinzugerufenen Arzt im Rahmen der ersten Leichenschau amtlich festgestellt werden.

Bei Sterbefällen in Einrichtungen mit Kühlvorrichtung (z.B. Krankenhäuser) wird zumeist eine Überführungsvollmacht verlangt, welche die Angehörigen beim Aufnahmegespräch beim Bestatter ausfüllen.

Bei Sterbefällen in Einrichtungen ohne Kühlvorrichtungen (z.B. Pflegeheim) ist durch die Einrichtung bei Patientenaufnahme nach dem zu benachrichtigenden Bestatter zu fragen, da dieser im Fall der Fälle auch alsbald durch die Einrichtung zur Überführung kontaktiert werden muss.

Um die Abwicklung und Organisation all dessen kümmern wir uns im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten.
Übergangsrente / Vorschusszahlungen zur Witwenrente
Überurne/Schmuckurne
Als Überurne bzw. Schmuckurne wird das Gefäß bezeichnet, in welches die Aschekapsel nach erfolgter Einäscherung eingesetzt wird.

Sie hat, wie der Name schon verrät, überwiegend einen dekorativen und auch moralisch-ehrenden Charakter. Denn eine tatsächliche Verpflichtung zur Nutzung einer Solchen gibt es nicht. Insbesondere im Falle einer geplanten Trauerfeier empfiehlt es sich natürlich, eine Schmuckurne zu verwenden.

Man unterscheidet hierbei grundsätzlich zwischen sogenannten Bio-Urnen und Urnen aus nicht biologischen Stoffen (zumeist Legierungen). Bei manchen Grabarten, wie z.B. bei den Urnengemeinschaftsanlagen, ist die Nutzung einer Bio-Urne vorgeschrieben.

Bei der Wahl des Designs und Gestaltung dieser Urne gibt es kaum noch etwas, was es nicht gibt. Jedoch kann man allgemeinhin sagen, dass der Preis mit dem Grad der Außergewöhnlichkeit gleichermaßen auch steigen.
Umbettung
Als Umbettung bezeichnet man den Prozess, bei welchem die Grabstätte nach bereits erfolgter Beisetzung wieder geöffnet wird, um den Sarg bzw. Leichnam oder die Urne bzw. Aschekapsel zu Zwecken freizulegen und wieder zu entnehmen. Sie ist somit eine Art der Exhumierung.

Dies geschieht im häufigsten Fall, wenn Gräber aufgelöst werden sollen, der Verstorbene jedoch trotzdem in einem anderen Grab wieder zur ewigen Ruhe beigesetzt werden soll.

Man sollte den Aspekt der stets zu wahrenden Totenruhe bei einer solchen Entscheidung berücksichtigen.

Ist die gesetzliche Ruhefrist noch nicht erloschen, so trifft die Entscheidung, ob eine Umbettung trotzdem erfolgen kann, stets die Friedhofsverwaltung des Friedhofsträgers. Es ist eine Ermessensentscheidung.
Ummeldungen
Mit einem Sterbefall gehen viele behördliche Prozesse einher. So unter anderem auch die Ummeldungen. Hier vordergründig die, der Müllgebühren. Mitunter kann es hier jedoch auch zu einer kompletten Abmeldung.

Wir nehmen Ihnen diese Wege im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten jedoch gerne ab.
Urkunden
Im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten benötigen wir zur Bearbeitung dieser Prozesse mitunter einige Urkunden des Entschlafenen. Hier vordergründig die Personenstandsurkunden, wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraft. Je nachdem, welchen Familienstand der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes hatte.

Wann welche Dokumente und Urkunde benötigt werden, entnehmen Sie aus der Begriffserklärung zur Beurkundung. Denn bei diesem Prozess wird auch eine Vorlage im Original vom Standesamt verlangt.

Werden zudem gegebenenfalls fehlende Urkunden benötigt, so helfen wir auch gerne bei der Beantragung dieser.
Urne
Der Begriff Urne ist gemeinhin ein Sammelbegriff für ein Gefäß, welches die Asche oder die Aschekapsel eines Entschlafenen nach erfolgter Einäscherung beinhaltet. Im Speziellen ist damit im Regelfall von einer Schmuckurne die Rede.

Der Wunsch zu einer Urne bringt stets eine Feuerbestattung mit sich.

Je nach dem, für welche Bestattungsart und Grabart man sich entscheidet, gibt es gegebenenfalls besondere Verwendungsvorschriften für Urnen. So z.B. die Bio-Urne auf den Urnengemeinschaftsanlagen.
Urnenbestattung
Als Urnenbestattung bezeichnet man den Prozess der Beisetzung einer Urne auf einer Grabstätte.

Gelegentlich ist damit synonym auch einer Trauerfeier an einer Urne gemeint.

Gemeinsam haben bei Auslegungen des Wortes "Urnenbestattung", dass in jedem Fall kein Sarg bei Trauerfeier und Beisetzung verwendet wird, sondern eine Urne.
Urnengemeinschaftsanlage (UGA)
Die Urnengemeinschaftsanlagen ist eine Grabart, auf welcher mehrere Urnen beigesetzt werden, jedoch keiner dieser ein eigenständiger Grabcharakter eingeräumt wird. Man teilt sich das Grab somit mit einer bestimmten Anzahl an weiteren Entschlafenen.

Typische Gestaltungen, welche auch auf unseren lokalen Friedhöfen anzutreffen sind, sind die anonymen Urnengemeinschaftsanlagen (oder auch "Grüner Rasen" genannt) und auch die Urnengemeinschaftsanlagen mit einer Form der Namensnennung.

Häufig kann man bei Beisetzungen auf diesen Grabarten nicht dabei sein. Außerdem ist im Regelfall die Verwendung einer Bio-Urne in der zugehörigen Friedhofssatzung vorgeschrieben. Die Gebühr für das Grabstättennutzungsrecht regelt dagegen zumeist die Friedhofsgebührensatzung. Dies regelt jeder Friedhof und Friedhofsträger mit seiner Friedhofsverwaltung eigenständig.
Urnengrab
Das Urnengrab ist ein Oberbegriff, für jedes Grab einer Grabart, auf welchem die Beisetzung einer Urne erlaubt ist.
Urnenversand
Zum Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten gehört es eben so, Ihren Wunsch, die Beisetzung einer Urne an einem entfernten Friedhof von einem anderen Bestatter durchführen zu lassen, in die Tat umzusetzen.

Dazu versenden wir die Urne per Kurier nach erhaltener Urnenanforderung des empfangenden Friedhofs an eben jenen Friedhof oder den gewünschten Berufskollegen.
V
Vermittlungen
Im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten vermitteln wir Ihnen an den Stellen, wo wir nur noch bedingt helfen können, gerne gleich die dafür fähigsten Unternehmen in der Region.

Dies vor allem hinsichtlich:
- Florist, bei Wunsch sogar Aufnahme der gewünschten Trauerfloristik im Rahmen des Aufnahmegespräches
- Trauerredner oder Pastor
- Steinmetz
- psychologischen Beistand
- Hilfe bei Beantragung der Witwenrente

Zudem stehen wir Ihnen auch gerne bei Terminvereinbarungen zur Verfügung.
Verwaltungssektion
Kann die Todesursache durch den Arzt, welcher den Tod feststellt, oder durch die zweite Leichenschau nicht zweifelsfrei festgelegt werden, so sind diese dazu verpflichtet, die zuständige Kripo einzuschalten. Diese übernimmt die Ermittlung der Todesursache.

Sind diese Ermittlungen dazu abgeschlossen, übergibt die Kripo die Ermittlungsergebnisse dem zuständigen Staatsanwalt. Dieser hat in diesem Verfahren nun das letzte Wort. Bestehen keine weiteren Zweifel an der Todesursache, so kann er die sogenannte Freigabe zur Einäscherung erteilen. Herrscht allerdings auch nach den Ermittlungen noch Unklarheit, so kann der Staatsanwalt eine Sektion - genauer eine Verwaltungssektion - anordnen.

Auch Krankenhäuser sind dazu verpflichtet, bei gewissen Sachverhaltskonstellationen (z.B. bei einer Operation kurz vor Eintreten des Todes) die Kripo einzuschalten und somit eine Freigabe durch den Staatsanwalt herbeizuführen.

Die Kosten für die Verwaltungssektion trägt dann die Staatsanwaltschaft.

Haben offizielle Stellen keine berechtigten Zweifel an der Natürlichkeit des Todes und/oder der Todesursache, sie gegebenenfalls aber doch, so steht Ihnen auch die Option einer Privatsektion frei. Hierbei sollte man jedoch stets die Totenruhe in die Entscheidungsfindung einfließen lassen.
Versicherungen
Neben den Sozialversicherungen und Rentenversicherungen umfasst unsere Erledigung aller Modalitäten zusätzlich auch die Beantragung der Leistung aus Lebensversicherungen und Sterbeversicherungen.
Versicherungspolice
Bei der Beantragung der Leistungen aus der Lebensversicherung oder Sterbeversicherung im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten benötigen wir stets die originale Police der Versicherung. Diese ist der Versicherung in diesen Fällen stets mit vorzulegen.

Ist diese abhanden gekommen, so wissen wir hier auch für Abhilfe zu sorgen.
Vorschusszahlung zur Witwenrente / Übergangsrente
Verstirbt der erste der beiden Ehegatten und hatte dieser bereits eine Rente bezogen, so erhält der hinterbliebene Ehegatte auf Antrag das Dreifache des monatlichen Rentenbetrages, den der entschlafene Ehegatte bis dahin bezogen hatte. Diese sogenannte Vorschusszahlung zur Witwenrente - oder auch kurz "Übergangsrente" - wird durch uns im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten für Sie beantragt.

Diese Zahlungen sollen den Zeitraum, bis die Zahlungen aus der zusätzlich durch uns zu beantragenden Witwenrente einsetzen, finanziell absichern.

Es gibt keinerlei Rückzahlungsansprüche aus dieser Vorschusszahlung. Das heißt also, auch wenn der Antragsprozess zur Witwenrente zügig abgeschlossen ist, erhalten Sie diese Zahlung. Er wird jedoch auf die Witwenrente angerechnet.
Vorsorgevertrag
Der Vorsorgevertrag ist das schriftliche Dokument, in welchem man bereits zu Lebzeiten alle Bestattungsmodalitäten klären kann, um seinen Angehörigen so beim Eintreten des Sterbefalles einen Teil der Last schon abnehmen zu können.

Alles weitere dazu, finden Sie hier (Kategorie Vorsorgeverträge)
W
Wahlgrab
Bei einem Wahlgrab handelt es sich um eine sehr flexible Grabart. Denn hier wird nicht nach Reihe vergeben, sondern individuell. Zudem besteht in Abhängigkeit der jeweiligen Friedhofsgebührensatzung mitunter die Wahl zwischen der Anzahl der Liegeplätze. In der Regel bewegt sich diese zwischen einem und vier Liegeplätzen.

Sind Ruhefristen erloschen, kann ein Liegeplatz eventuell sogar neu vergeben werden, ohne einen zusätzlichen zu beanspruchen.

Das Grabstättennutzungsrecht für ein Wahlgrab kann sowohl bei Erdbestattungen als auch bei Feuerbestattungen erworben werden.

Die Nutzungsfristen betragen im Regelfall zwischen 20 - 30 Jahren. Auch dies ist in obiger Satzung geregelt. Häufig können diese Fristen auch durch einen Nachkauf verlängert werden. Dies kann mitunter wesentlich günstiger sein, als eine neue Grabstätte anzulegen.
Weltliche Trauerfeier
Bei einer weltlichen Trauerfeier wird ein freier Trauerredner zur Trauerfeier hinzugezogen.

Religiöse Elemente spielen bei dieser Art der Ausgestaltung keine übergeordnete Rolle. Möchte man diese in seiner Trauerfeier jedoch fest verankert wissen, so empfiehlt es sich, den zuständigen Pastor hinzuzuziehen, um einen sogenannten Trauergottesdienst zu veranstalten.
Witwenrente / Witwerrente
Verstirbt der erste der beiden Ehegatten, so steht dem anderen der beiden Verheirateten ab diesem Tage grundsätzlich eine Witwen-/Witwerrente zu. Der Beantragungsprozess ist mittlerweile jedoch nicht mehr im Vorbeigehen zu erledigen, da einiges offen- und vorzulegen ist.

Hier wissen wir jedoch im Rahmen unserer Erledigung aller Modalitäten ebenfalls starke Rückendeckung zu geben. Wir vermitteln Ihnen eine kostenlose Beratung zum Antragsprozess. In diesem Zuge wird der Antrag erstellt und vollständig fertiggestellt, sodass Sie genau das erhalten, was Ihnen gesetzlich zusteht. Gleiches gilt für die Vorschusszahlung zur Witwenrenten bzw. Übergangsrente.

Diese Rente steht jedoch nicht ausnahmslos jedem zu. Ist beispielsweise die bereits bezogene Rentenzahlung des hinterbliebenen Ehegattens zu hoch, so kann eine Zahlung der Witwenrente abgelehnt werden.

All jenes gilt selbstverständlich auch für die Witwerrente.
Wochenendzuschlag
Manche Bestatter oder auch Kommunen verlangen für Trauerfeiern am Wochenende einen Wochenendaufschlag. Bei den Berufskollegen ist dies dann für Ihre Leistungen. Die Kommunen legen diesen zumeist auf die Nutzung der Trauerhalle um. Letzteres u.a. auch auf den Sondershäuser Friedhöfen.

Wir veranschlagen einen solchen nach wie vor nicht.
Z
Zweite Leichenschau
Die zweite Leichenschau ist ein gesetzliches Kontrollelement, welches vom Bestattungsgesetz Thüringen bei jeder Feuerbestattung vorgeschrieben ist.

Nach dem die erste Leichenschau, welche unmittelbar nach Feststellung des Todes erfolgen sollte, auf dem Totenschein Angaben über den Tod machen muss, soll ein anderer und unabhängiger Arzt bei der zweiten Leichenschau diese Angaben erneut auf Plausibilität und Richtigkeit prüfen.

Kommt es hier zu vorerst nicht aufklärbaren Diskrepanzen, so kann der Arzt, welcher die zweite Leichenschau durchführt, eine Freigabe zur Einäscherung beim zuständigen Staatsanwalt erbitten. Die Kripo übernimmt ab da an die Ermittlungen zu den Unklarheiten, welche bis hin zu einer Sektion, genauer Verwaltungssektion, führen können.

In unserer Region geschieht dies meist aufgrund Unsicherheiten bei der genauen Todesursache, welche gemäß o.g. Gesetz in Thüringen ebenfalls zweifelsfrei feststehen muss. In anderen Bundesländern lauten die zugehörigen Gesetzesfassungen teils anders.

Der Termin einer Trauerfeier sollte also immer unter der Maßgabe einer noch ausstehenden zweiten Leichenschau mit einer gewissen Vorsicht genossen werden, da es auch bei diesem Verwaltungsweg immer zu Komplikationen kommen kann.
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